Brisanter Kampf gegen Schattengeschäfte: Wie Geldwäsche verhindert werden soll

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Die Bankenskyline in Frankfurt am Main

Ob Geld aus Drogenhandel und Prostitution oder Steuerhinterziehung: Um schmutziges Geld rein zu waschen und in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, nutzen Kriminelle diverse Methoden der Tarnung und Verschleierung. Zugleich gibt es umfassende Regelwerke, die das verhindern sollen. Trotzdem bleibt Geldwäsche als Teil der milliardenschweren Schattenwirtschaft ein weitverbreitetes Phänomen. 

WAS IST GELDWÄSCHE?

Ziel von Geldwäsche ist es, systematisch zu verbergen, dass Vermögenswerte illegal erworben wurden und das Geld beispielsweise aus Bestechung, Waffenhandel oder anderen Straftaten stammt. Denn vor allem, wenn sich durch die verbrecherischen Machenschaften hohe Bargeldbestände auftürmen, können Kriminelle das Geld nicht einfach auf ihr Konto einzahlen. 

Um die Herkunft des Geldes zu verbergen, nutzen Geldwäscher dabei eine ganze Palette an Techniken – vom Kauf teurer Luxusgüter, um diese dann wiederum als Sicherheit für das Leihen von sauberem Geld zu hinterlegen, bis hin zum möglichst unauffälligen Einschleusen der Beträge in Bereiche, in denen ohnehin viel Bargeld zirkuliert, etwa Spielbanken, die Gastronomie oder Wettbüros.

Nach dem Einschleusen des Geldes in den legalen Kreislauf geht es meist darum, die Spuren weiter zu verwischen. Dafür wird das Geld auch über Grenzen hinweg möglichst oft hin- und her verschoben. Hierbei spielen auch die sogenannten Steueroasen und von Strohmännern betriebene Briefkastenfirmen eine Rolle. Mit dem „sauberen“ Geld werden dann am Ende etwa Immobilien oder Aktien gekauft – ein Rückschluss auf die Straftaten am Anfang der Kette ist oft kaum mehr möglich.

WIE GROß IST DAS PROBLEM?

Hier gibt es lediglich Schätzungen. Die gesamte Schattenwirtschaft, zu der allerdings auch die großen Bereiche Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gehören, macht Experten zufolge in Deutschland rund zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aus – also rund 340 Milliarden Euro. Im internationalen Industrieländervergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld.

Mittels Geldwäsche werden laut Bürgerbewegung Finanzwende in Deutschland pro Jahr rund 100 Milliarden Euro aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht, ein großer Teil davon im Immobilienbereich.

International schätzte das Office on Drugs and Crime der Vereinten Nationen (UNODC) 2018, dass die Geldwäsche-Industrie, die nicht nur für die organisierte Kriminalität sondern auch die Terrorismusfinanzierung eine zentrale Rolle spielt und bei der zunehmend auch Kryptowährungen wie Bitcoin zum Einsatz kommen, zwischen 800 Milliarden und zwei Billionen US-Dollar im Jahr wäscht – das sind zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten BIP.

WELCHE GESETZE GIBT ES?

In Deutschland ist Geldwäsche nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuches strafbar. Außerdem gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Hiernach sind Finanzinstitute verpflichtet, eine Verdachtsmeldung gegen ihre eigenen Kunden zu erstatten, wenn sie diese der Geldwäsche verdächtigen oder sich diese beispielsweise weigern anzugeben, wer ihre „wirtschaftlich Berechtigten“ sind, also beispielsweise in wessen Auftrag sie ein Konto eröffnen.

Gemäß der EU-Geldwäscherichtlinie und weiterer internationaler Vereinbarungen ist die Zoll-Spezialeinheit Financial Intelligence Unit (FIU), die zuletzt im Zuge des Wirecard-Skandals in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt war, als nationale Zentralstelle eingerichtet worden. Sie nimmt Meldungen über ungewöhnliche oder verdächtige Finanztransaktionen entgegen.

Diese Meldungen haben sich laut FIU-Jahresbericht zuletzt deutlich erhöht: 2019 gingen knapp 115.000 Verdachtsmeldungen ein – fast 49 Prozent mehr als im Vorjahr. 98 Prozent davon stammen aus dem Finanzsektor. FIU-Leiter Christof Schulte sieht darin eine positive Entwicklung: Die Tendenz zeige, dass „die Aufmerksamkeit der Verpflichteten zur Identifizierung auffälliger Sachverhalte“ spürbar wachse.

WELCHE EIGENEN REGELN HABEN BANKEN?

Die meisten Finanzinstitute schreiben sich in ihren Compliance-Regeln den Kampf gegen Geldwäsche nach der Devise „Know Your Customer“ („Kenne Deinen Kunden“) auf die Fahnen. Bei der Deutschen Bank etwa heißt es, dass die Anti-Geldwäsche-Vorgaben weltweit für sämtliche Geschäftseinheiten gelten. Zudem seien alle Mitarbeiter aufgefordert zu verhindern, „dass unser Name oder unsere Produkte und Services für Geldwäschezwecke missbraucht werden“. 

WELCHE FORDERUNGEN GIBT ES?

Zugleich gibt es Forderungen, die Regeln noch weiter zu verschärfen. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans etwa dringt darauf, dass Banken im Fall von Rechtsverletzungen als Ganzes bis hin zum Lizenzentzug zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Warnungen aus der Wirtschaft, dass zu weitreichende Vorschriften negative Folgen für den internationalen Kapitalverkehr haben könnten. 

Internationaler Standardsetzer bei Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die in Paris ansässige Financial Action Task Force (FATF). Derzeit hat Deutschland für zwei Jahre die FATF-Präsidentschaft inne.

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