Bundesverwaltungsgericht genehmigt bundesweit erstes sogenanntes Streckenradar

Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser
Bundesverwaltungsgericht - Bild: Michael Moser

Das bundesweit erste sogenannte Streckenradar bei Hannover ist nach längeren juristischen Auseinandersetzungen abschließend genehmigt worden. Das gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Angaben der niedersächsischen Landesregierung vom Montag bekannt. Die Richter wiesen demnach einen Antrag auf Revision zurück, den ein Kläger eingereicht hatte. Damit wurde ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte den Betrieb des Streckenradars im November 2019 gebilligt. Der Kläger hatte datenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht. Diese sahen die Richter nach einer Änderung des Landespolizeigesetzes aber als bereits ausgeräumt an. Alle Unklarheiten seien beseitigt.

Das Streckenradar auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen dient dem Kampf gegen Raser. Das System namens Section Control erfasst alle Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt auf einem Abschnitt und errechnet die Schnittgeschwindigkeit. Bei einer Tempoüberschreitung wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt.

Die Methode ist in anderen Staaten bereits üblich, in Deutschland aber neu. Die Anlage bei Hannover ist ein Test- und Pilotprojekt. Nach der Billigung durch das oberste deutsche Verwaltungsgericht sieht Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) den Weg nun für weitere Einsätze der Technologie frei. „Damit steht auch anderen Bundesländern die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen“, erklärte der Minister am Montag in Hannover.

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