Mehr Hilfskräfte in der Pflege, mehr Geld für die Krankenkassen in der Corona-Krise: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der 20.000 zusätzliche Pflege-Assistenzstellen vorsieht. Um die Kosten der Corona-Krise bewältigen zu können, bekommen die gesetzlichen Kassen im kommenden Jahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro.
Von den neuen Stellen solle jedes Pflegeheim in Deutschland profitieren, erklärte der Gesundheitsminister. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen: Die zusätzlichen Pflegehilfskräfte werden aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert.
Zudem verspreche er sich einen positiven Effekt auf die Nachwuchsgewinnung: „In der Pflege zu arbeiten wird wieder attraktiver, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen mit anpacken“, sagte Spahn.
Das Gesetz sieht weitere Erleichterungen für die Pflegebedürftigen vor. Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Nach Einschätzung von Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch ist das neue Gesetz nicht geeignet, die Probleme in den Heimen in den Griff zu bekommen. Der Gesetzentwurf „ändert nichts an den Grundproblemen in der Pflege“, sagte Bartsch der Nachrichtenagentur AFP. „Gegen horrende Eigenanteile, die viele Heimbewohner arm machen, und schlechte Bezahlung der Altenpfleger wird kaum etwas unternommen.“
Mit dem erhöhten Zuschuss von fünf Milliarden Euro steigen die Zuwendungen des Bundes für die gesetzlichen Krankenkassen auf 19,5 Milliarden Euro. Außerdem werden aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in die Einnahmen des Gesundheitsfonds überführt. Trotz der Milliardenspritzen wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Kassen im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent steigen.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte den Bundeszuschuss als zu gering. „Die Bereitstellung von nur fünf Milliarden Euro aus Bundesmitteln ist unzureichend, die einseitige Belastung der Beitragszahlenden ist nicht gerechtfertigt“, erklärten die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Uwe Klemens und Volker Hansen. Der Entwurf sei „sozial unausgewogen“ und stelle einen massiven Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung dar.
Ferner ist in dem Gesetz festgelegt, dass Krankenhäuser künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu soll ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt werden. Es soll von 2021 bis 2023 laufen. Dadurch können etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
Das Kabinett billigte zudem ein weiteres Gesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Reform der Ausbildung für Medizinisch-Technische Assistenten. Damit wird das Schulgeld abgeschafft, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Vergütung. „Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden“, sagte Spahn.