Die Berliner Polizei hat einem Medienbericht widersprochen, nach dem die Adressdaten des Satirikers Jan Böhmermann im Juli 2020 von einem Polizeicomputer in der Hauptstadt abgerufen worden sein sollen. Die Anschrift sei im Juli 2019, also ein Jahr früher, „aus einem dienstlichen Kontext heraus“ abgerufen worden, teilte die Polizei am Freitag mit. Der Beamte, der die Daten abgefragt habe, habe die Gründe dafür plausibel dargelegt. Er werde im Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum „NSU 2.0“-Komplex nicht als Tatverdächtiger geführt.
Die „Frankfurter Rundschau“ hatte am Donnerstag berichtet, dass die Privatadresse des Fernsehmoderators am 25. Juli 2020 von einem Polizeicomputer in Berlin abgerufen worden sei. Wenige Tage später sei ein Drohschreiben vom „NSU 2.0“ verschickt worden, in dem die Adresse verwendet worden sei. Die Zeitung berief sich auf Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags von diesem Vorfall berichtet habe.
Kühne-Hörmann habe keine Angaben dazu gemacht, ob die Daten in einer Drohung gegen Böhmermann aufgetaucht seien. Der „Frankfurter Rundschau“ lag nach eigenen Angaben jedoch ein mit „NSU 2.0“ unterzeichnetes Drohschreiben vom 1. August vor, in dem Böhmermanns Adresse angegeben sei. Das Schreiben sei nicht an Böhmermann selbst, sondern an andere Adressaten gegangen.