Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen wegen der umstrittenen Polizei-Kolumne in der „taz“ ab. Nach Eingang von mehr als 150 Strafanzeigen sei geprüft worden, ob der Text den Anfangsverdacht einer Straftat begründe, teilte die Behörde am Freitag mit. „Die Prüfung hat im Ergebnis ergeben, dass ein solcher Anfangsverdacht nicht besteht.“ Das Verfahren sei deshalb ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt worden.
In der Kolumne sei eine „äußerst abschätzige Bewertung der deutschen Polizei“ beziehungsweise von deren Mitarbeitern vorgenommen worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Es sei zu prüfen gewesen, ob dies vom verfassungsrechtlich garantierten Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und deshalb nicht strafbar war oder die Grenze strafbaren Verhaltens überschritten und die Tatbestände der Volksverhetzung oder der Kollektivbeleidigung erfüllt waren. Die Prüfung habe ergeben, dass die Ausführungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
Eine Meinungsäußerung sei nur als strafbare Volksverhetzung zu bewerten, wenn „alleine die Beleidigung und die Schmähung im Vordergrund stehen und die Meinungsäußerung deshalb als Angriff auf die Menschenwürde zu werten ist“, erklärte die Ermittlungsbehörde weiter.
Dabei seien Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, wonach „auch scharfe und überspitzte Formulierungen eine Äußerung noch nicht unzulässig machen“. Die Kolumne sei „als zugespitzter Beitrag“ in der Diskussion über Polizeigewalt und Rassismus in der Polizei zu sehen.
Die im Juni veröffentlichte „taz“-Kolumne mit dem Titel „Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig“ hatte für großes Aufsehen gesorgt – unter anderem hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Text scharf kritisiert. Er kündigte auch eine Strafanzeige deswegen an, verzichtete letztlich aber darauf.
In der Kolumne nimmt die Autorin ein Gedankenspiel vor, wonach bisherige Polizisten am besten auf einer „Mülldeponie“ als Arbeitsplatz aufgehoben seien. Der Deutsche Presserat erhielt deswegen zahlreiche Beschwerden. Das Gremium entschied jedoch Anfang September, dass der Text nicht gegen den Pressekodex verstoße. Seehofer reagierte darauf empört. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nannte wiederum die Kritik des Ministers „unangemessen“.