Geheimdienste dürfen künftig auch WhatsApp, Messenger und Co. ausspionieren

Hacking - Bild: ollega via Twenty20
Hacking - Bild: ollega via Twenty20

Die Geheimdienste des Bundes sollen künftig auch Staatstrojaner einsetzen dürfen, um die Kommunikation in Messengerdiensten auszuspähen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die umstrittene Reform des Verfassungsschutzrechts, mit der die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) künftig auch dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zur Verfügung stehen soll. Die Grünen kritisierten die erweiterten Befugnisse für die Geheimdienste.

„Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei.“ Das Gesetz sei ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. „Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann.“

Die Quellen-TKÜ soll im Endgerät ansetzen, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden – oder wenn sie wieder entschlüsselt sind. Zugleich wird das Verfahren der parlamentarischen Kontrolle durch die sogenannte G-10-Kommission gestärkt. Dafür bekommt das Gremium zusätzliches Personal zur technischen Beratung zur Verfügung gestellt.

Zur verbesserten Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf außerdem eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Ferner soll der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD verbessert werden, und zwar durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) rechtfertigte die Neuregelung. Die Nachrichtendienste sollten in digitalen Bereich dieselben Möglichkeiten bekommen, die sie im analogen bereits haben, sagte sie in Berlin. Sie sollten die Möglichkeit haben, „auf Augenhöhe mit denen zu agieren, die sie verfolgen“. Es gehe nicht darum, Bürger zu verfolgen, sondern darum, Straftaten zu verhindern.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sprach von einem „wichtigen Schritt zur Extremismusbekämpfung“. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) „hat sich jetzt gegen den linken Flügel der SPD durchgesetzt“. Über das Gesetz hatte es auch innerhalb der großen Koalition lange Streit gegeben, weshalb sich die ursprünglich im Juli geplante Kabinettsbefassung verzögerte. Die SPD hatte sich gegen die Ausweitung der Quellen-TKÜ auch auf den Bundesnachrichtendienst gewehrt. 

Berichten zufolge hatte Scholz der Regelung bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag zugestimmt, bei dem auch die Einigung über die Untersuchung des Rechtsextremismus bei der Polizei zustande kam.

Kritik kam von den Grünen. „Die Bürgerrechte sind bei der großen Koalition in extrem schlechten Händen“, erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. „Der jetzige Deal, Studie gegen Staatstrojaner-Einsatz, kommt einem – auch und vor allem rechtspolitischen – Offenbarungseid gleich.“ Er verwies darauf, das derartige Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert seien. Dort sei derzeit noch eine Klage gegen den Einsatz von Staatstrojanern im Polizeibereich anhängig. 

„Statt die Entscheidung der Karlsruher Richter abzuwarten, weitete man das umstrittene Instrument nun einfach auf den Geheimdienstbereich aus“, erklärte von Notz.

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