Das umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten fällt in immer mehr Ländern: In Baden-Württemberg und Niedersachsen kippten Gerichte die Regelung vorerst, in Sachsen setzte sie die Landesregierung außer Kraft. Mit den Bund-Länder-Beschlüssen zur Corona-Lage vom Mittwoch zeigte sich Kanzleramtsamtsminister Helge Braun (CDU) unzufrieden, die Opposition forderte mehr Mitsprache des Bundestags.
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg setzte das Beherbergungsverbot für das Bundesland außer Vollzug. Es greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig, urteilten die Richter. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, das Urteil umzusetzen. Es gebe unterschiedliche Sichtweisen, in einem Rechtsstaat habe jedoch die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive.
Das oberste Verwaltungsgericht in Niedersachsen urteilte, das Verbot sei nicht hinreichend bestimmt. Es erfasse Menschen „aus“ Risikogebieten, ohne festzulegen, ob diese dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben müssten oder ein kurzer Aufenthalt genüge.
Auch Sachsen setzte das Beherbergungsverbot außer Kraft. Es treffe Menschen, „die nichts mit der Krankheit zu tun haben“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstag in Dresden. Auch in anderen Ländern Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz, wird die Regelung nicht umgesetzt. Bayern will das Verbot prüfen, wie Ministerpräsident Marks Söder (CSU) ankündigte.
Zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde vom Mittwochabend sagte Kanzleramtschef Helge Braun im ARD-„Morgenmagazin“, die Entscheidungen seien zwar ein „wichtiger Schritt, aber sie werden vermutlich nicht ausreichen“. Deshalb komme es jetzt auf die Bevölkerung an. Es solle jeder „nicht nur gucken, was darf ich jetzt, sondern wir müssen im Grunde genommen alle mehr machen und vorsichtiger sein als das, was die Ministerpräsidenten gestern beschlossen haben“.
Die vereinbarten Regelungen seien „nicht ausreichend, um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einzudämmen“, erklärte auch die Nationalakademie Leopoldina in Halle an der Saale.
Die SPD-Spitze verteidigte die Beschlüsse hingegen. Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen zeigen in die richtige Richtung, erklärten die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans. „Sie setzen so weit wie möglich auf einheitliche Regeln, welche Maßnahmen jeweils vor Ort eingesetzt werden sollen, wenn das Infektionsgeschehen problematisch anwächst.“
Die Länderregierungschefs hatten am Mittwochabend mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beraten. Es gab die Einigung auf eine ausgeweitete Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23.00 Uhr in Gebieten mit hohen Fallzahlen. Über das Beherbergungsverbot wurde keine Einigung erzielt.
„Die Corona-Geheimdiplomatie der Regierungschefs hat ihre Grenzen gefunden“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschlands (Freitagsausgabe) mit Blick auf die Beschlüsse vom Mittwoch. „Die Abwägung von Seuchenabwehr einerseits und den Grundrechten der Bürger andererseits gehört endlich wieder in die Hand der Parlamente.“
Auch der Parlamentsgeschäftsführer der Linken, Jan Korte, kritisierte „das nicht legitimierte Durchregieren von oben herab“. Dieses Vorgehen führe „nicht zu mehr Akzeptanz und offensichtlich ja auch noch nicht einmal zu einer klaren Linie“.
Eine Diskussion über die Corona-Maßnahmen dürfte es in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags Ende Oktober geben. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) beantragte, eine vereinbarte Debatte auf die Tagesordnung zu setzen, wie am Donnerstag aus Fraktionskreisen verlautete.