EU-Behörde gegen betäubungsloses Schächten von Rindern

Symbolbild: Schlachtbetrieb

Von der EU beauftragte Forscher haben sich gegen das betäubungslose Schächten von Rindern ausgesprochen. Die Tiere würden beim Entbluten „starke Schmerzen, Angst und Stress“ erleiden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Deshalb „sollte die Schlachtung ohne Betäubung nicht praktiziert werden“.

Die EU-Kommission hatte den Bericht mit Blick auf eine eventuelle Überarbeitung der EU-Verordnung für den Tierschutz beim Schlachten in Auftrag gegeben. Die Verordnung aus dem Jahr 2009 verbietet bereits die Tötung von Tieren ohne Betäubung. Für religiöse und kulturelle Traditionen gelten aber Ausnahmen. In Deutschland ist das Schächten von nicht betäubten Säugetieren mit einem Kehlschnitt unter strengen Auflagen erlaubt.

Die Efsa-Experten kamen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die meisten Beeinträchtigungen des Tierwohls bei der Rinderschlachtung „auf mangelnde Qualifikation und Ausbildung des Personals sowie schlechte Planung, Konstruktion und Instandhaltung der Räumlichkeiten zurückzuführen sind“. „Das Personal sollte darin geschult werden, Rinder als fühlende Wesen zu betrachten“, heißt es in dem Bericht.

Die Tiere sollten demnach bis zum Schluss ausreichend mit Wasser und Nahrung versorgt werden und nicht mit Elektroschocks oder Stockschlägen getrieben werden. Für die Wartebereiche im Schlachtbetrieb formulierten die Forscher Mindestanforderung etwa bei Größe und Bauweise. Je nach Außentemperatur seien zudem Anlagen zur Kühlung und Lüftungssysteme notwendig.

Bei der Betäubung von Rindern sollten „nichtpenetrierende Bolzenschussgeräte“ vermieden werden, da diese Methode zu fehleranfällig sei. Gegen das betäubungslose Schlachten sprachen sich die Experten grundsätzlich aus. Beim Ausbluten von Rindern sei außerdem ein Einstechen im Brustbereich dem traditionellen Kehlschnitt vorzuziehen, da es „die Zeit bis zum Einsetzen des Todes reduziert“.

In sehr wenigen Ländern ist das Schächten nicht betäubter Tiere aus religiösen Gründen grundsätzlich verboten. Meist gelten aber wie in Deutschland strenge Auflagen. Jüdische und muslimische Verbände prangern dies regelmäßig als Diskriminierung an. 2018 urteilte der europäische Gerichtshof (EuGH), dass strenge Vorgaben für rituelle Schlachtungen die Religionsfreiheit nicht beeinträchtigen.

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