Die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne haben eine Gesetzesinitiative zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gestartet, die seit weit über 100 Jahren die öffentlichen Haushalte belasten. „Die Ablösung ist ein Verfassungsauftrag, der seit 100 Jahren besteht“, sagte der FDP-Religionsexperte Benjamin Strasser anlässlich eines Antrags der drei Fraktionen, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird.
Die Linken-Abgeordnete Christine Buchholz sagte, es sei nicht vermittelbar, warum die Kirchen auf Ewigkeit Geld vom Staat für Ereignisse, die über 200 Jahre zurückliegen, bekommen sollen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin Notz bedauerte, dass sich Union und SPD der Initiative nicht anschließen wollten. Es sei versucht worden, die große Koalition einzubinden. Das sei aber nicht gelungen.
Die Staatsleistungen an die katholische und die evangelische Kirche sind ein Ausgleich für die Enteignung der Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sah die Ablösung der Leistungen vor, dies wurde ins Grundgesetz übernommen.
Der Gesetzentwurf der drei Oppositionsfraktionen sieht vor, den Kirchen entsprechend dem Bewertungsgesetz das 18,6-Fache der jährlichen Staatsleistung von derzeit 548 Millionen Euro zu bezahlen. Durch die Ablösung kämen zunächst zusätzliche Belastungen auf die öffentliche Hand zu, nach gewisser Zeit wäre dies dann aber abgegolten. Nach Strassers Angaben kommen für die Ablösung mehrere Modelle in Frage: Einmal- oder Ratenzahlung, Fonds oder Immobilien.
Der Oppositionsentwurf sieht ein Grundsätzegesetz vor, das den Rahmen für die Verhandlungen der Länder mit den Kirchen festlegen würde. Er soll am Donnerstagnachmittag im Bundestagsplenum beraten und dann an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Union und SPD haben bislang keine Zustimmung signalisiert. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider hatte am Mittwoch gesagt, aus Sicht der SPD sei der Ansatz für die Ablösung im Grundsatz richtig. Er äußerte sich allerdings skeptisch, ob es sinnvoll sei, in der jetzigen Lage den dafür erforderlichen Milliardenbetrag aufzubringen.