Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) eine Entscheidung über den Antrag von 30 Bundestagsabgeordneten, die sich einer Klage gegen die Neuregelung der Parteienfinanzierung anschließen wollen. Es geht um eine Normenkontrollklage, welche die Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei im September 2018 gemeinsam einreichten. Nun wollen aktuelle und ehemalige Abgeordnete der AfD dem Verfahren beitreten. (Az. 2 BvF 2/18)
Im Juli 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder. Die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde nach der Neuregelung des Gesetzes ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. FDP, Grüne und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Voraussetzung für ein solches Normenkontrollverfahren ist die Unterstützung durch mindestens ein Viertel aller 709 Bundestagsabgeordneten. Die drei Fraktionen zusammen erfüllen das Quorum.
Die AfD wandte sich ebenfalls gegen das Gesetz, hatte aber allein nicht genügend Abgeordnete, um das Quorum zu erfüllen. Sie legte daher beim Bundesverfassungsgericht stattdessen eine Organklage und entsprechende Eilanträge ein. Damit wollte sie erreichen, dass das Gesetz vorläufig nicht angewandt wird. Das Gericht verwarf die Anträge aber im März 2019 als unzulässig – unter anderem mit der Begründung, dass es im Organverfahren gar nicht möglich sei, ein Gesetz für nichtig zu erklären.
Darum planten einige Abgeordnete, die momentan Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion sind oder es früher waren, sich der bereits anhängigen Normenkontrollklage anzuschließen. Da die übrigen Oppositionsfraktionen keinen gemeinsamen Antrag mit der AfD wollten, wandten sich die Abgeordneten direkt an das Bundesverfassungsgericht.
Sie erklärten „durch eigenen Schriftsatz“ ihren Anschluss an dieses Verfahren, wie das Justiziariat der AfD-Fraktion auf Anfrage mitteilte. Unter ihnen ist demnach auch der stellvertretende Bundessprecher der Partei, Stephan Brandner, der gleichzeitig als Justiziar seiner Fraktion fungiert.
Die Karlsruher Richter müssen nun entscheiden, ob die Abgeordneten der Klage beitreten dürfen. Eine Entscheidung über das Parteiengesetz an sich ist damit nicht verbunden. Wann das Gericht darüber urteilen wird, ist noch nicht bekannt.