Brüssel will beschleunigtes EuGH-Verfahren für Rechtsstaatsmechanismus

Europäischer Gerichtshof
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll im Eilverfahren über die von Polen und Ungarn angekündigten Klagen gegen die Möglichkeit zur Kürzung von EU-Mitteln wegen Rechtsstaatsproblemen befinden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch im Brüsseler EU-Parlament an, dies so bald wie möglich zu beantragen. Sie bekräftigte zudem, den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus nach einem entsprechenden EuGH-Urteil gegebenenfalls auch rückwirkend anwenden zu wollen.

Polen und Ungarn stehen seit Jahren in der EU wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen am Pranger. Sie hatten sich heftig gegen die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus gewehrt. Über Wochen verweigerten sie deshalb ihre Zustimmung zu einem 1,8 Billionen Euro schweren Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und dem Corona-Hilfsfonds.

Gelöst wurde die Blockade beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vergangene Woche durch einen vom deutschen EU-Vorsitz ausgehandelten Kompromiss. In einer erläuternden Erklärung wird Warschau und Budapest unter anderem zugesichert, dass zunächst keine Kürzungen von EU-Geldern erfolgen, wenn sie Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Regelung einreichen. 

Solche Verfahren dauern im Schnitt 18 Monate. Nach dem Gipfel-Kompromiss würden Ungarn und Polen damit vor 2022 wahrscheinlich keine Sanktionen drohen.

„Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021“, bekräftigte von der Leyen. Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs ändere nichts an dem Mechanismus, „weder an dem Gesetz noch an seiner Anwendung“. Jeglicher Verstoß werde ab Januar notfalls rückwirkend „abgedeckt“. „Aufgeschobene Gerechtigkeit“ sei keine „verweigerte Gerechtigkeit“.

Sollte tatsächlich Klage gegen den Mechanismus eingereicht werden, werde ihre Behörde ein „beschleunigtes Verfahren“ beantragen, sagte von der Leyen. Dieses könnte die Dauer der EuGH-Prüfung deutlich reduzieren. Zuletzt dauerten solche Verfahren im Schnitt gut zehn Monate. Allerdings gab es nur sehr wenige solche Verfahren und die Dauer variierte stark.

Über die Anwendung des Schnellverfahrens entscheidet der Präsident des Gerichtshofs. Polen und Ungarn könnten die Verfahrensbeschleunigung nicht verhindern, wohl aber Argumente dagegen einreichen.

Im EU-Parlament trafen die Ankündigen von der Leyens auf viel Zuspruch. „Ich begrüße Ihre Aussage, dass das Gesetz über politischen Erklärungen steht“, sagte der Chef der Liberalen, Dacian Ciolos. „Wir brauchen eine Kommission, die bereit ist, das Instrument vom ersten Tag an einzusetzen“, sagte der Fraktionsvorsitzende der Konservativen, Manfred Weber (CSU).

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