Das typisch nordafrikanische Gericht Couscous zählt künftig zum Weltkulturerbe. Nach einer gemeinsamen Bewerbung von vier Maghreb-Staaten wurde das traditionelle Gericht in die Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen, wie die Unesco am Mittwoch mitteilte. Auch die schweizerische und französische Uhrmacherkunst und Kunstmechanik gelten künftig als Weltkulturerbe.
Couscous symbolisiere das „Zusammenleben“, hieß es im Antrag von Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien. „Frauen und Männer, Junge und Alte, Sesshafte und Nomaden, Menschen vom Land und aus der Stadt sowie Emigrierte“ – jeder identifiziere sich mit dem Gericht, erklärten die Antragsteller. Couscous wird aus Grieß oder Hartweizen hergestellt und traditionell mit Gemüse, Fleisch oder Fisch serviert.
Es war das erste Mal, dass sich vier Maghreb-Staaten für ein gemeinsames Vorhaben zusammenschließen. Die Initiative weckte Hoffnungen auch auf eine politische Annäherung.
Die Uhrmacherkunst, das seit Jahrhunderten im französischen und im Schweizer Jura praktiziert wird, wurde ebenfalls in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen. Das Kunsthandwerk verbinde Wissenschaft, Kunst und Technologie, begründete die Unesco ihre Entscheidung. Die Schweiz und Frankreich hatten im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Antrag gestellt.
Die Jura-Region, die sich von Genf bis Basel erstreckt, gilt als Wiege der europäischen Uhrmacherkunst. Allein in der Schweiz sind 57.500 Menschen in der Branche beschäftigt. Sie ist mit Exporten in Höhe von fast 20 Milliarden Euro im vergangenen Jahr der drittgrößte Exportsektor des Landes.