DGB fordert besseren Kündigungsschutz für Beschäftigte mit Corona-Spätfolgen

Symbolbild: Kündigung
Symbolbild: Kündigung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will Beschäftigte, die an Spätfolgen einer Corona-Erkrankung leiden, besser vor Kündigungen schützen. Das geht aus einem Positionspapier hervor, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben) zitierten. Konkret will der DGB demnach das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) reformieren. 

Demnach müsse es einen Rechtsanspruch mit qualitativem Mindeststandard auf das BEM geben. Wird das Programm nicht durchgeführt, soll eine Kündigung unwirksam sein, fordert der DGB. Zudem solle in diesem Fall das entsprechende Unternehmen mit einer Geldstrafe belegt und der Fall als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. 

Der Arbeitgeber dürfe darüber hinaus keine Einsicht in die im Rahmen des Programms erhobenen Gesundheitsdaten haben. Als qualitative Mindeststandards fordert der DGB medizinischen Sachverstand im Team, das das Programm umsetzt, etwa in Form eines Betriebsarztes. Kleine Unternehmen sollten kostenfrei durch die Rentenversicherung mit Expertise unterstützt werden.

Seit 2004 ist das betriebliche Eingliederungsmanagement für jeden Beschäftigten, der länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, vorgesehen. Dabei sollen Arbeitgeber, Beschäftigte und weitere Interessensvertretungen, etwa der Betriebsrat oder ein Betriebsarzt, gemeinsame Maßnahmen erarbeiten, wie das Beschäftigungsverhältnis aufrecht erhalten werden könnte. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem November 2020 wird das BEM aber weniger als der Hälfte aller potenziell berechtigten Beschäftigten angeboten. 

„Jede und jeder Beschäftigte verdient, dass sein Arbeitsplatz nach einer schweren Erkrankung erhalten bleibt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Funke-Zeitungen. „Beschäftigte, die seit Monaten in vorderster Linie bei der Bekämpfung der Pandemie stehen und in den systemrelevanten Berufen unverzichtbare Arbeit leisten, haben ein hohes Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren.“

Oftmals gehe eine Erkrankung mit länger anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen einher. Daher müsse das betriebliche Eingliederungsmanagement in allen Betrieben Anwendung finden, sodass sich „erkrankte Beschäftigte nicht auch noch zusätzlich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen“, mahnte Piel.

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