EU-Rat bestätigt Verschärfung der Klimaziele für 2030

Klimaschutz
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Der EU-Rat hat die beim Gipfeltreffen vergangene Woche beschlossene Verschärfung der Klimaziele für 2030 bestätigt. „Die EU verpflichtet sich unumkehrbar zum Klimaschutz“, erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) bei einem Treffens mit EU-Kollegen am Donnerstag in Brüssel. Mit der bald gesetzlich verankerten Vorgabe, bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase auszustoßen, sei bewiesen, „dass wir das Pariser Klimaschutzabkommen ernst nehmen“.

Der EU-Gipfel hatte sich vergangene Woche kurz vor dem UN-Klimagipfel am Wochenende auf die neuen Ziele verständigt. Nach bereits monatelangen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen hatte insbesondere Polen beim Gipfel weitere Forderungen nach finanzieller Unterstützung beim Umbau seiner stark durch Kohle geprägten Wirtschaft geltend gemacht.

Schließlich befürworteten die Staat- und Regierungschefs ein „verbindliches EU-Ziel“ für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen „um mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990“. Bisher lag der Zielwert bei 40 Prozent. Das neue Ziel soll demnach „gemeinschaftlich“ mit Beteiligung aller Mitgliedstaaten erreicht werden. Über den endgültigen Text muss noch mit dem EU-Parlament verhandelt werden.

„Das neue Ziel wird nun an die UN übermittelt – wie versprochen: In 2020“, erklärte der Staatsekretär im Umweltministerium, Jochen Flasbarth. Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hatten sich alle Vertragsstaaten, auch die EU, verpflichtet, bis zum 31. Dezember überarbeitete Pläne bei der UNO einzureichen.

Für Deutschland, das noch bis Ende des Jahres den Vorsitz im Kreis der EU-Länder innehat, wäre eine fehlende Einigung eine schwere Niederlage gewesen.

Einigen gehen die Klimaschutzambitionen der EU-Staaten allerdings nicht weit genug. Das EU-Parlament etwa fordert mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen eine 60-prozentige Verringerung der Emissionen bis 2030 und lehnt es auch ab, die Kompensierung von CO2-Ausstößen etwa durch Aufforstung darauf anzurechnen.

Außerdem gilt das Reduktionsziel der Einigung der Mitgliedstaaten zufolge nicht für jedes einzelne EU-Land. Polen und weitere Staaten wie Tschechien und Bulgarien halten eine 55-Prozent-Reduktion auf ihrer nationalen Ebene für unerreichbar. Andere Staaten müssten dies demnach durch größere Reduzierungen ausgleichen.

„Das EU-Klimagesetz legt noch nicht fest, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen und welcher Mitgliedstaat welchen Beitrag übernimmt“, erklärte dazu das Bundesumweltministerium. „Das wird erst absehbar, wenn die EU-Kommission im Sommer 2021 ihre Vorschläge für die Umsetzungsinstrumente vorlegen wird.“

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