Stichwort: Bundestag macht Gesetze, Regierung erlässt Verordnungen

Bundestag/Reichstag
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Bei der Reihenfolge der bevorstehenden Corona-Impfungen fordern Oppositionspolitiker eine Festlegung per Gesetz, während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Weg der Rechtsverordnung festhält. Die Debatte dreht sich also letztlich um die Gewaltenteilung – nämlich um die Frage, ob die Impfregelung der Legislative (Bundestag) oder der Exekutive (Bundesregierung) obliegt. 

Im Bundes- und Landesrecht wird zwischen Gesetzen und Rechtsverordnungen unterschieden. Gesetze werden von den Parlamenten auf Grundlage entsprechender Vorgaben der Verfassung beschlossen. Dazu zählt, dass nach Artikel 80 Grundgesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen durch Gesetz ermächtigt werden können, Rechtsverordnungen zu erlassen. Rechtsverordnungen werden also nicht vom Parlament, sondern von der Exekutive auf Grundlage einer per Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen.

In der aktuellen Diskussion verweist Spahn auf das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das der Bundestag am 18. November beschlossen hat. Das Parlament habe im Bevölkerungsschutzgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Reihenfolge bei den Impfungen geschaffen. Dagegen mahnt die FDP, es handele sich um eine „Grundrechtsfrage“, die nicht im „Hauruck-Verfahren“ auf dem Verordnungsweg geregelt werden solle. Auch die Linke fordert eine Beteiligung des Parlaments.

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