Restaurants und Cafés müssen Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Novellierung des Verpackungsgesetzes, die unter anderem Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen ab 2023 vorsieht. Bereits kommendes Jahr fallen demnach Ausnahmen bei der Einwegpfandpflicht weg. Außerdem müssen Plastikflaschen ab 2025 mindestens zu einem Viertel aus recyceltem Kunststoff bestehen.
Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung zwingende Kunststoff- und Abfallvorgaben der EU in deutsches Recht umsetzen und die Müllmengen reduzieren – gerade bei den Kunststoffen. Das Bundesumweltministerium hatte seinen Gesetzentwurf Ende November vorgestellt; bis Anfang Juli sollen Bundestag und Bundesrat nun das Gesetz passieren lassen. Viele verbraucherrelevante Regeln kommen indes erst später.
„Kunden bekommen ab 2023 mehr Wahlfreiheit im To-Go-Bereich“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch in Berlin. Sie sollten sich überall für Mehrweg entscheiden können. Ziel des Gesetzes sei, „dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden“, erklärte Schulze. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass „viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste“.
Laut Umweltministerium darf die Mehrwegvariante nicht kleiner oder teurer sein als die entsprechende Einwegverpackung – nur Pfand darf hinzukommen. Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden. Kleine Geschäfte mit höchstens fünf Mitarbeitern und 80 Quadratmetern Ladenfläche sind von der Mehrweg-Pflicht ausgenommen – sie müssen ihren Kunden aber Essen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behälter abfüllen.
Diese Alternative solle überall ermöglicht werden, forderte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny. Die beschlossenen Pflichten für größere Betriebe bedeuteten „für die ohnehin gebeutelte Gastronomie jetzt schon riesige Kosten und Mehraufwand durch die Etablierung eines Mehrwegsystems“, sagte Skudelny der Nachrichtenagentur AFP.
Deutschlands oberstem Verbraucherschützer Klaus Müller gehen die Ausnahmen dagegen aktuell schon zu weit: Durch die Befreiung kleiner Läden wie Imbisse und Kioske „werden tatsächlich nur wenige Anbieter zum Angebot von Mehrweg verpflichtet. So werden wir leider das Ziel verfehlen, dass endlich weniger Einwegmüll produziert wird“, beklagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zudem berücksichtige das Gesetz nur Einwegkunststoffe. Anbieter wichen daher „zwangsläufig“ auf Materialien wie Aluminium oder Papier aus, „die nicht umweltfreundlicher sind“.
„Es ist nicht verständlich, warum Svenja Schulze jetzt nicht auch Lieferdienste und Onlinehandel in die Mehrwegpflicht nimmt“, kritisierte derweil Greenpeace und forderte, die Ministerin müsse „Mehrweg zum Standard in ganz Deutschland machen“. Umweltschützer sprechen sich seit längerem für mehr Verbindlichkeit und Sanktionen bei der gesetzlichen Mehrwegquote aus.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte am Mittwoch, die Einwegpfandpflicht auch auf die bislang wenig recycelten Getränkekartons auszuweiten. Schulze sagte, diese seien vergleichsweise umweltverträglich und daher bislang nicht im Gesetz bedacht.
Die Novelle sieht für das kommende Jahr die Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen vor: Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke fallen damit nach Angaben des Umweltministeriums 2022 weg. Einzig für Milcherzeugnisse gilt demnach eine Übergangsfrist bis 2024.
Ab 2025 müssen PET-Getränkeflaschen außerdem mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten. 2030 steigt dieser „Mindestrezyklat-Anteil“ auf 30 Prozent und gilt dann für alle Flaschen aus Einwegkunststoff. „Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten“, erklärte das Ministerium.