Die Internet-Talk-App Clubhouse wächst rasant und ist nach Einschätzung von Experten auf dem Weg zum Massenprodukt. „Wir konzentrieren uns darauf, Clubhouse für die ganze Welt zu öffnen“, kündigten die Unternehmensgründer Paul Davison and Rohan Seth kürzlich an. Verbraucherschützer sehen dies allerdings mit Sorge – sie werfen Clubhouse Verstöße gegen Datenschutzregeln vor.
Mit Hilfe frischen Kapitals von mehr als 180 Investoren wollen die Clubhouse-Gründer den Wert des Unternehmens auf fast eine Milliarde US-Dollar (820 Millionen Euro) steigern. Mittelfristig dürften wohl auch die Nutzerinnen und Nutzer zur Kasse gebeten werden, auf welche Weise genau, ist noch offen.
Erst Anfang vergangenen Jahres war die erste Test-Version der App auf den Markt gekommen, seither hat die Zahl der Nutzer massiv zugenommen. Noch im vergangenen Mai war deren Zahl mit lediglich rund 1500 angegeben worden, inzwischen sind es fast zwei Millionen mit schnell steigender Tendenz.
Die in Deutschland durch abfällige Äußerungen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Handy-Spiele des Linken-Politikers während wichtiger Corona-Beratungen ins Gerede gekommene App steht bei Apple in der Rubrik soziale Netzwerke derzeit auf Platz eins der Downloads. Auf Android-Geräten steht Clubhouse bislang nicht zur Verfügung.
Das Geschäftsprinzip beruht auf einer Mischung aus Offenheit für lockere Gespräche mit Freundinnen und Freunden oder interessanten Menschen rund um die Welt einerseits und einem Hauch von Exklusivität andererseits. Erreicht wird dies durch ein Einladungsprinzip: Bei Clubhouse mitreden kann nur, wer von einem bestehenden Nutzer eingeladen wird – der wiederum vorerst nur höchstens zwei Einladungen an andere verschicken darf.
Wer es geschafft hat, den Zugang zu ergattern, der kann sich in virtuelle Räume begeben und dort per Audio-Signal real mit anderen dort Anwesenden sprechen. Ein Video-Signal ist nicht vorgesehen. Tausende solcher Räume stehen dafür zur Verfügung. Der Ausschluss der Android-Nutzer – in Deutschland die große Mehrheit – liegt dem Unternehmen zufolge an technischen Gründen und soll, wie es heißt, möglichst bald beendet werden.
Auf ganz andere Probleme weist Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen hin. So sollen Nutzerinnen und Nutzer bei der Registrierung der App den Zugriff auf sämtliche gespeicherten Kontakte erlauben. „So besteht die Gefahr, dass Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden“, warnt Oelmann. Dies sei aber laut Datenschutz-Grundverordnung unzulässig ist, da die Betroffenen nicht vorab über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert würden.
Zudem können bei Clubhouse der Verbraucherzentrale zufolge alle Gespräche aufgezeichnet werden, wenn beispielsweise während des Live-Gesprächs ein Regelverstoß gemeldet wird. „Wer dann aber Zugriff auf die Gesprächsinhalte bekommt und wer und wann über die Löschung der Gespräche entscheiden wird, bleibt im Dunkeln“, kritisiert Oelmann. Darüber hinaus sammele Clubhouse auch Nutzungs-Daten zur Erstellung eines Kommunikationsprofils.
Welche Daten genau für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden, bleibe dabei offen, werfen Kritiker dem Unternehmen weiter vor. Die Verbraucherzentrale Bremen kommt zu dem Schluss: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie die Nutzung von Clubhouse mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten sowie der ihrer Familie, Freunde und Bekannten bezahlen.