FDP-Obmann im Maut-Ausschuss: Scheuer muss nach BGH-Beschluss Logfiles liefern

Symbolbild: Mautstelle
Symbolbild: Mautstelle

Einen Tag nach der erneuten Befragung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut sieht sich die Opposition durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestärkt. Wie der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, Christian Jung, am Freitag mitteilte, gab ein Ermittlungsrichter am BGH einem Antrag von FDP, Linken und Grünen statt, demzufolge nun die sogenannten Logfiles zu dienstlichen E-Mail-Konten Scheuers ausgewertet werden könnten.

Damit lasse sich die Korrespondenz des Ministers mit seinen Staatssekretären und Abteilungsleitern auf Vollständigkeit überprüfen, erklärte Jung. „Wir gehen immer noch davon aus, dass Andreas Scheuer trotz aller Bekundungen nicht alle Unterlagen dem Ausschuss vorgelegt hat“, fügte der FDP-Obmann hinzu. Falls die Analyse der Logfiles Ungereimtheiten ergebe, sei denkbar, „dass weitere Zeugen geladen werden müssen und der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses erst später im September 2021 veröffentlicht werden kann“.

Scheuer war am Donnerstag als bislang letzter geplanter Zeuge vor dem Ausschuss befragt worden. Dabei hatte er seine Entscheidungen rund um die Maut erneut verteidigt. Er habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt und bei seinem Amtsantritt den klaren Auftrag vorgefunden, ein politisch bereits beschlossenes und in Kraft getretenes Gesetz umzusetzen. Die Opposition wirft Scheuer hingegen unter anderem Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und hat wiederholt Rücktrittsforderungen erhoben. 

Hintergrund ist, dass Scheuer bereits Ende 2018 Verträge zur Erhebung der Maut geschlossen hatte, noch bevor endgültige Rechtssicherheit über das einstige Prestigeprojekt der CSU bestand und der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Maut-Pläne im Juni 2019 schließlich kippte. Direkt nach dem Urteil kündigte Scheuer die Verträge. Noch ist offen, ob der Bund Schadenersatz an die Mautbetreiber wegen der Kündigung zahlen muss. Die Unternehmen fordern 560 Millionen Euro.

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