In Münchner Raserprozess bestreitet Drogenhändler Mordvorwurf

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Münchner Raserprozess um den Tod eines 14 Jahre alten Schülers hat die Verteidigung den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft bestritten. „Nicht jedes Vergehen im Straßenverkehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord“, sagte Verteidigerin Daniela Gabler am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München I. Dabei gab sie sowohl dem Getöteten als auch der Polizei eine Mitverantwortung.

Der Fall vom November 2019 hatte in München für große Bestürzung und Empörung gesorgt. Neben dem getöteten Schüler wurde eine 16-jährige Schülerin schwer verletzt, weitere Autofahrer erlitten bei Ausweichmanövern und einem Zusammenstoß Verletzungen. B. ist wegen Mordes und außerdem wegen mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt – zudem wegen Widerstands gegen Polizisten, weil er sich gegen seine Festnahme wehrte.

In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung gestand B. die Fluchtfahrt und auch, dabei unter dem Einfluss von Kokain gestanden zu haben. Er gestand außerdem das Motiv, sich einer neuerlichen Gefängnisstrafe entziehen zu wollen. Er bestritt aber einen Tatvorsatz.

Verteidigerin Gabler forderte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Erl auf, sich den Fall individuell anzusehen und nicht zu verallgemeinern. Der Fall dürfe etwa nicht mit Raserunfällen der jüngeren Zeit verglichen werden, in denen es Mordurteile gab. Gabler sagte, der Gesetzgeber habe eigens den Paragrafen 315d neu gefasst, der auch in diesem Fall greife. Der Paragraf sieht für verbotene Kraftfahrzeugrennen bis zu zehn Jahre Haft vor.

Die Verteidigerin sagte, gleich mehrere Merkmale widersprächen einem Mordvorsatz. Sie nannte den Einfluss des Kokains auf den Angeklagten. Zudem sei der sich mit mehreren anderen Jugendlichen auf dem Rückweg befindliche getötete Schüler „unstreitig“ bei Rot über die Fußgängerampel gegangen.

Schließlich müssten sich die Polizisten, die B. verfolgt hatten, fragen lassen, ob sie die Gefährdung durch die Verfolgung nicht „weiter vertieft“ hätten. „Unser Mandant ist kein Mörder“, sagte Gabler. „Die Verteidigung wird alles dafür tun, dass unser Mandant nicht zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wird.“

In einer von seinen Verteidigern verlesenen persönlichen Erklärung gab B. an, bei seiner Fahrt als Geisterfahrer mit im Schnitt 120 Stundenkilometern bei erlaubten 50 Stundenkilometern „die Gefahr vollkommen unterschätzt und mich überschätzt“ zu haben. Auf ein Wort der Entschuldigung an die Familie des Getöteten und der anderen Betroffenen verzichtete er.

„Für das, was passiert ist, habe ich keine Worte,“ sagte der aus Bad Tölz stammende Lagerist. Er habe Schuldgefühle und bis heute Suizidgedanken, müsse Medikamente nehmen.

Der Rechtsanwalt der Familie des Getöteten bestritt die Aussage der Verteidigung, dass der Junge bei Rot über die Fußgängerampel gegangen sei. Dies werde auch die Beweisaufnahme zeigen. 

Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Fahrer eine lebenslange Haft. Die Richterin verlas noch einen Hinweis aus dem Eröffnungsbeschluss, wonach auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld infrage komme – damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich. Das Verfahren soll bis Ende Februar dauern.

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