Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Einigung von Union und SPD zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz als unzureichend ab. „Das ist eine Staatszielbestimmung, wir wollen echte Kinderrechte“, sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vom Dienstag. In dem Kompromissentwurf fehlten vor allem die Beteiligungsrechte von Kindern, stattdessen sei nur von rechtlichem Gehör die Rede. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Montagabend die Einigung in der Koalition bestätigt.
Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios soll sich der Kompromiss in Artikel 6 der Verfassung wiederfinden. Dieser soll demnach um folgende Sätze ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Für die Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Kinderschutz-Präsident Hilgers verwies darauf, dass die Koalition diese Mehrheit nicht habe. Er forderte Bundestag und Bundesrat auf, „die Formulierungen zu verbessern“.
Justizministerin Lambrecht hatte am Montagabend erklärt: „Ich freue mich, dass sich jetzt auch die Unionsfraktion klar dazu bekennt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“ Das sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden. „Nach langem Ringen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die für beide Seiten akzeptabel ist“, so Lambrecht weiter. Jetzt müssten zügig die nächsten Schritte folgen, um die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können.