Die beim Corona-Gipfel von Bund und Ländern beschlossenen Nachbesserungen bei den Staatshilfen für Unternehmen stoßen in der Wirtschaft auf Zustimmung – zugleich dringen Verbände aber auf eine rasche Umsetzung. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hob hervor, dass die Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware im Einzelhandel künftig als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Für Unternehmen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen haben, soll außerdem die Insolvenzantragspflicht bis Ende April verlängert werden.
Altmaier äußerte sich nach den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels am Dienstag erfreut, dass bei den Hilfen eine schnelle Einigung innerhalb der Bundesregierung erzielt worden sei. „Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen“, erklärte er.
Konkret wird demnach die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht. Auch gibt es künftig nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung – und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar hinaus bezeichnete Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) als weiteren „wichtigen Baustein“, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten. „Es ist gut, dass wir uns jetzt in der Koalition hierauf einigen konnten.“
Die neuen Regelungen sollen nach Angaben des Justizministeriums ab dem 1. Februar 2021 gelten und sich damit nahtlos an die derzeit geltenden Vorgaben anschließen – begrenzt sind sie indes auch weiterhin auf Unternehmen, die ausdrücklich durch die Corona-Krise in Schieflage geraten sind. „Wie schon bisher gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht“, erklärte Lambrechts Ministerium.
Die Verlängerung soll demnach den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und „die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist“.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) bezeichnete die verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als „hilfreich“. Auch die Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe seien ein „gutes Zeichen“. Nötig sei aber neben einem Plan zur schrittweisen Wiederbelebung der Branche auch, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Anhebung der Gesamtobergrenze für erlaubte Staatshilfen einsetze.
In dieser Frage zeichnet sich indes grünes Licht aus Brüssel ab. Die EU-Kommission will die Regeln für staatliche Hilfen für Unternehmen „angesichts der verlängerten Dauer der Krise“ vorübergehend weiter lockern, wie die Brüsseler Behörde am Dienstagabend erklärte. Der seit Frühjahr 2020 geltende Rahmen für Krisenhilfen für Unternehmen soll entsprechend angepasst und bis Ende des Jahres verlängert werden.
Die EU-Kommission hatte Mitte März wegen der weitreichenden Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft die Vorgaben für Staatsbeihilfen deutlich gelockert. Seitdem hat die Behörde fast alle wegen der Krise beantragten Maßnahmen aus den Mitgliedstaaten genehmigt. Es galt aber eine Obergrenze von knapp vier Millionen Euro pro Unternehmen. Bei welchem Betrag die Beihilfen künftig gedeckelt werden sollen, blieb zunächst unklar.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) mahnte am Mittwoch eine rasche Umsetzung der Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe an. „Der vom Lockdown betroffene Einzelhandel verliert an jedem geschlossenen Verkaufstag im Januar durchschnittlich 600 Millionen Euro Umsatz“, beklagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nun seien sowohl Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als auch Bundeswirtschaftsminister Altmaier gefordert, „ihren Versprechen für eine Umgestaltung der staatlichen Hilfen für den Einzelhandel rasch Taten folgen zu lassen“.
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie warnte, dass die neuerliche Lockdown-Verlängerung die Branche in Deutschland „in den Ruin“ treibe. Für mittelständische Textilhersteller sei dies „nicht mehr zu schultern“, erklärte Verbandspräsidentin Ingeborg Neumann. Eine Pleitewelle noch abzuwenden sei nun „ein Wettlauf gegen die Zeit“.