Wartezeit bei Famlienzusammenführungen beträgt oft über ein Jahr

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg

Ausländer, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen wollen, müssen teilweise länger als ein Jahr auf einen Termin in einer deutschen Botschaft warten. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Die Wartezeit von oft mehr als einem Jahr besteht in Pakistan, Serbien, Albanien und Marokko sowie für Afghanen, die in Indien ein Visum beantragen.

Über die parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hatten zunächst die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet. Ausländer müssen ein Visum in einer deutschen Botschaft beantragen, um zu ihren engsten Verwandten nach Deutschland zu reisen. Das gilt etwa auch für Eltern von minderjährigen Flüchtlingen und Ehepartnern eines Geflüchteten, der bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland hat. Auch Ausländer, die zu ihren deutschen Ehepartnern wollen, benötigen ein Visum von der Botschaft in ihrem Heimatland.

Auch in anderen Staaten warten die Menschen den Angaben zufolge oft Monate auf einen Termin bei den deutschen Behörden vor Ort. In Iran oder Tunesien liegt die Wartezeit derzeit bei 32 beziehungsweise 28 Wochen. In Nigeria beträgt sie 48 Wochen, in Bosnien und Herzegowina 36 Wochen. 

Das Auswärtige Amt erklärte, die Corona-Pandemie habe „leider die Arbeitsfähigkeit der Visastellen erheblich“ beschränkt. „Einige Visastellen mussten sogar mehrfach für längere Zeiträume geschlossen werden. In etlichen Ländern sei bis auf weiteres nur ein stark eingeschränkter Publikumsverkehr möglich.

Die Linke kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit der Terminvergabe für Familienzusammenführungen. Die Wartezeiten in den Botschaften und Konsulaten seien „unerträglich lang, in manchen Ländern schlicht inakzeptabel“, sagte die Abgeordnete Gökay Akbulut den Funke-Zeitungen. Die Wartezeiten seien bereits vor der Pandemie sehr lang gewesen. Es gebe hier eine „nicht akzeptable Ungleichbehandlung“, weil bei der Terminvergabe an begehrte Fachkräfte eine gesetzliche Frist von längstens drei Wochen gelte.

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