Die AfD in Sachsen ist mit einer Klage gegen die Corona-Verordnung des Bundeslands vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das Gericht wies am Freitag in Leipzig einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung diverser Regelungen in der noch bis Sonntag geltenden Verordnung zurück.
Geklagt hatten 38 Landtagsabgeordnete der AfD-Fraktion. Sie halten unter anderem die strengen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und die Schließung von Gaststätten und Sportstätten für verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof sah in dem Eilverfahren keine Hinweise auf eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Regelungen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschränkten zwar die Grundrechte der Menschen gravierend, erklärten die Richter.
Ihnen habe jedoch „eine besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens mit einer erheblich gestiegenen Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen bei drohender Überforderung des Gesundheitssystems“ zugrunde gelegen. Auch gegenwärtig sei das Infektionsgeschehen auf weiterhin hohem Niveau.
Im Hauptsacheverfahren entscheidet der Verfassungsgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt. Auch in anderen Bundesländern klagte die AfD bereits gegen die jeweiligen Länderverordnungen. Zuletzt scheiterte die Partei in Sachsen-Anhalt mit einer Klage.