Das Landgericht Offenburg hat den sogenannten Waldläufer von Oppenau zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 32-jährigen Yves R. am Freitag wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall schuldig.
R. hatte im vergangenen Sommer in einer Waldhütte nahe der baden-württembergischen Stadt vier Polizisten entwaffnet, bevor er in den Schwarzwald floh und von Polizeihundertschaften tagelang gesucht wurde. Der Großeinsatz, der auch zur Schließung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.
Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung bestritt im Prozess den Vorwurf der Geiselnahme und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Der zur Tatzeit 31-Jährige hatte im Frühjahr vergangenen Jahres seinen Wohnsitz verloren und sich illegal in einer Gartenhütte aufgehalten. Von dort wurde der Polizei dann ein Verdächtiger in Tarnkleidung und mit Pfeil und Bogen gemeldet. Bei einer Überprüfung bedrohte der Mann am 12. Juli vier Beamte mit einer echt aussehenden Schreckschusswaffe, entwaffnete sie und floh mit ihren Pistolen in den Wald.
Fünf Tage lang suchte die Polizei mit fast 500 Beamten und einem Hubschrauber nach dem auch „Schwarzwald-Rambo“ genannten R., dem seit seinem 30. Lebensjahr und einer einschlägigen Vorstrafe das Führen von Waffen verboten war. Yves R. versteckte sich in Gruben und Erdlöchern, bevor die Polizei ihn in einem Gebüsch entdeckte. Bei seiner Festnahme am 17. Juli soll er der Anklage zufolge einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben.
Der Prozess fand wegen der Corona-Maßnahmen in einer Mehrzweckhalle statt und stand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen.