Erzbistum Köln soll Priester nach Missbrauchsgeständnis nicht angezeigt haben

Kölner Dom
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Im Erzbistum Köln gibt es einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge einen weiteren Fall, in dem der sexuelle Missbrauch durch einen Priester mehrere Jahre nicht weiter verfolgt worden sein soll. Erst vier Jahre nach einem Geständnis eines Geistlichen zu jahrelangen Sexualstraftaten an Kindern habe ein Rechtsanwalt aus dem Beraterstab von Kardinal Rainer Maria Woelki im Jahr 2018 den Priester angezeigt, berichtete „Bild“ am Dienstag.

Woelki ist mit Vertuschungsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche konfrontiert. Er soll einen inzwischen gestorbenen Priester nicht an den Vatikan gemeldet haben, der sich an einem Kind vergangen haben soll. Medienberichten zufolge will der Vatikan diesen Fall aber kirchenrechtlich nicht weiter verfolgen.

Anders als bei diesem Priester geht es in dem nun bekannt gewordenen Fall des Geistlichen Josef M. laut „Bild“ nicht um eine kirchenrechtliche, sondern um eine strafrechtliche Verfolgung. Der vor wenigen Wochen gestorbene Geistliche habe 2014 der Personalabteilung des Erzbistums gestanden, ab den 70er Jahren bis ins Jahr 1996 Jungen und Mädchen missbraucht zu haben.

Im Juni 2017 habe der Geistliche dies erneut der Personalabteilung gestanden – erst im Oktober 2018 habe das Erzbistum Strafanzeige erstattet. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag den Eingang der damaligen Anzeige.

Die „Bild“ berichtete, Kardinal Woelki habe von dem Geistlichen nur eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 5500 Euro an Entschädigungs- und Therapiekosten für die Opfer verlangt. Nach Rücksprache mit der Glaubenskongregation im Vatikan sei zudem die Weisung ergangen, der Geistliche müsse auf öffentliche Gottesdienste und Kontakt mit Kindern verzichten.

Ein Sprecher Woelkis teilte der Zeitung zu den Vorwürfen mit, M. sei bereits seit 2002 im Ruhestand gewesen und seitdem mit keinen seelsorgerischen Aufgaben betraut worden. Der Fall soll in dem von Kardinal Woelki unter Verschluss gehaltenen Gutachten einer Münchner Kanzlei dokumentiert sein.

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