Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr), ob Angehörige von Gesundheitsberufen aus einem anderen EU-Staat im Aufenthaltsland einen nur für bestimmte Tätigkeitsfelder geltenden „partiellen Zugang“ zu ihrem Beruf erhalten können. Hintergrund ist, dass nach EU-Recht die Staaten die Ausbildung von Ärzten, Krankenschwestern und anderen Pflegeberufen gegenseitig anerkennen sollen.
In Frankreich ist eine partielle Anerkennung möglich, wenn die Berufsbilder und so auch die Ausbildungen nicht deckungsgleich sind. Dagegen klagen mehrere Berufsverbände. Auch in Deutschland ist dies teils umstritten. (Az: C-940/19)