FDP strebt gemeinsam mit Kinderrechten weitere Verfassungsänderungen an

Deutsches Grundgesetz
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Die FDP will im Zuge der Einfügung von Kinderrechten im Grundgesetz auch den umstrittenen Rassebegriff aus der Verfassung entfernen. Zudem solle ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität geschaffen werden, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae am Montag in Berlin. Die Liberalen sehen aber auch bei den Koalitionsplänen zu den Kinderrechten Nachjustierungsbedarf. So solle statt der Formulierung, dass Kindeswohl sei „angemessen“ zu berücksichtigen, der Begriff „besonders“ aufgenommen werde.

Bei den Kinderrechten plädiert die FDP dafür, dem Verhältnis zwischen Eltern und Kinder Kindern weiterhin besonderes Gewicht beizumessen. Die stellvertretende Fraktionschefin Katja Suding sprach dabei von einem „spitzwinkligen Dreieck“.

Zum Rassebegriff im Grundgesetz sagte Thomae, die Formulierung sei zwar seinerzeit „gut gemeint“ gewesen. Damals sei es darum gegangen, sich von der Rassenideologie der Nationalsozialistischen abzugrenzen. Heute gehe es aber darum, deutlich zu machen, dass es gar keine menschlichen Rassen gebe. 

Thomae äußerte die Bereitschaft der FDP zu Gesprächen mit anderen Parteien. Im Bundestag wäre mit den Stimmen von FDP, Union und SPD die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Mehrheit erreicht. Im Bundesrat käme dieses Quorum durch die Länder zustande, in denen Union, SPD, FDP oder Grüne regieren. Letztere verlangen ebenfalls Nachbesserungen am Vorhaben der Koalition

Die Bundesregierung hatte nach langwierigen Debatten kürzlich den Entwurf für eine Grundgesetzänderung gebilligt, derzufolge es in der Verfassung heißen soll, dass das Kindeswohl stets angemessen berücksichtigt werden müsse.

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