Kabinett beschließt Sicherungsfonds für Insolvenzen von Pauschalreiseanbietern

Insolvenz
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Pauschalreisende sollen nach Willen der Bundesregierung leichter entschädigt werden können, wenn ihr Veranstalter pleite geht. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen. Demnach sollen Reiseanbieter ab drei Millionen Euro Jahresumsatz in einen allgemeinen „Reisesicherungsfonds“ zur Absicherung möglicher Unternehmenspleiten einzahlen. Aus diesem Fonds sollen Reisende entschädigt und gegebenenfalls vom Urlaubsort zurückgeholt werden.

Wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte, soll der Fonds ab November die Pflichten von Reiseveranstaltern „zur Erstattung der Vorauszahlungen und zum Rücktransport“ ihrer Kunden übernehmen, wenn eigene Rückstellungen der Unternehmen nicht ausreichen. Die Regierung reagiert damit auch auf die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook. Kleinere Reiseanbieter sind den Angaben zufolge von der Pflicht zur Einzahlung in den Fonds ausgenommen, müssen sich aber anderweitig absichern.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, dass Insolvenzversicherer nicht länger eine bislang mögliche jährliche Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro bei Pauschalreisen beschließen können. Die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Töchter habe gezeigt, dass eine solche Haftungsbegrenzung „zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht“, erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD). Laut der Neuregelung müssen Versicherer für mindestens 22 Prozent des Umsatzes eines Reiseunternehmens haften.

„Für die Union war nicht akzeptabel, dass viele Hunderttausende Reisende in ihren Urlaubsorten festgesessen haben und am Ende der Steuerzahler die Kosten zu tragen hatte“, betonten die für Verbraucherschutz zuständigen Bundestagsfraktionsmitglieder Jan-Marco Luczak und Sebastian Steineke (beide CDU) am Mittwoch. In ihrer Mitteilung heißt es: „Reisende können sich künftig darauf verlassen, dass der von ihnen gezahlte Reisepreis im Insolvenzfall vollständig abgesichert ist.“

Nach einer „Aufbauphase“ bis Ende 2026 soll der Fonds laut Lambrechts Ministerium 750 Millionen Euro schwer sein. „Die Höhe der Entgelte ist vom Fonds entsprechend festzusetzen, sie muss in der Aufbauphase aber mindestens ein Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter betragen.“ Der Bund steuert demnach während dieser Zeit eine Kreditbürgschaft für den Ernstfall bei.

Das Fondsmodell sei „vom Grundsatz her vernünftig“, in der Corona-Krise aber auch eine „große zusätzliche Belastung für die Reiseveranstalter“, erklärte der Deutsche Reiseverband (DRV). Er forderte: „Pauschalreisen dürfen in dieser schwierigen Situation im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden.“ Wegen „großer Unsicherheiten auf dem Versicherungsmarkt“ sei außerdem ein besonders schnelles parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren nötig.

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