Katholische Bischofskonferenz wählt erstmals Frau zu Generalsekretärin

Beate Gilles - Bild: Deutsche Bischofskonferenz
Beate Gilles - Bild: Deutsche Bischofskonferenz

Mitten in einer tiefen Vertrauenskrise durch andauernde Missbrauchsskandale hat die Deutsche Bischofskonferenz mit der Wahl einer ersten Generalsekretärin in ihrer Geschichte ein Zeichen gesetzt. Die Limburger Theologin Beate Gilles wird nach dem Willen der Konferenz künftig deren Arbeit organisieren, wie das Bischofsgremium am Dienstag in Bonn mitteilte. Die 50-Jährige tritt die Nachfolge von Pater Hans Langendörfer an, der 24 Jahre lang als Generalsekretär der deutschen Bischofskonferenz tätig war.

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sprach bei der Bekanntgabe der Wahl von einem „starken Zeichen, dass die Bischöfe ihrer Zusage nachkommen, Frauen in Führungspositionen zu fördern“. Gilles sprach von einem „bewegenden Moment“. Sie betrachte ihre Wahl als „große Chance“, die Zukunft der katholischen Kirche mitzugestalten.

„Es ist ein großer Schritt, diese Stelle anders zu besetzen“, betonte die 50-Jährige, die ihre Aufgabe am 1. Juli antreten soll und derzeit als Dezernentin in Bätzings Limburger Bistum unter anderem die Arbeitsbereiche für Jugend, Familien sowie den Bereich Kindertagesstätten leitet. „Das ist ein Zeichen in der katholischen Kirche, das ist mir sehr bewusst.“ Sie habe „großen Respekt“ vor dem Amt, das sie kooperativ führen wolle.

Seit Dienstag tagen die Bischöfe auf ihrer Frühjahrskonferenz, die wegen der Coronakrise erstmals digital stattfindet. Die 68 Mitglieder des Gremiums beraten schwerpunktmäßig unter anderem über die seit Jahren andauernden Missbrauchsskandale und auch über das Problem der Kirchenaustritte. Im vergangenen Jahr gab es so viele Austritte wie nie, aktuell treten im stark in der Kritik stehenden Erzbistum Köln besonders viele Katholiken aus.

Das Erzbistum und insbesondere dessen Kardinal Woelki stehen wegen der dortigen Aufarbeitung des Missbrauchskandals in der Kritik. Woelki hält ein Gutachten zu dem Thema bislang zurück, was für viel Unmut sorgt. Auch Bätzing schloss sich der Kritik an und warf Kardinal Woelki dabei offen Fehler vor. Der Vatikan in Rom verzichtete bisher allerdings auf von Kirchenrechtlern geforderte Schritte gegen den in der Kritik stehenden Woelki.

Papst Franziskus schickte der Bischofskonferenz am Dienstag eine Aufforderung zur Vergebung. In einem Grußwort seines Apostolischen Nuntius in Deutschland zitierte dieser ein Bibelwort, welches zu Barmherzigkeit und Vergebung auffordert. Außerdem warnte der Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic, mit Hinweis auf ein Papstschreiben vor der negativen Kraft von Konflikten.

Begleitet wurde der Auftakt der bis Donnerstag tagenden Frühjahrskonferenz von Protesten. Vor dem Kölner Dom demonstrierten Vertreter der Giordano-Bruno-Stiftung sowie mehrerer Betroffenenverbände gegen den dortigen Umgang mit dem Missbrauchsskandal. Bundesweit forderten außerdem Anhängerinnen der Bewegung Maria 2.0 Reformen der Kirche. Sie warben in Form eines „Thesenanschlags“ an Kirchentüren unter anderem für eine geschlechtergerechte Kirche und die Aufklärung über Missbrauch.

Bätzing verwies vor Journalisten darauf, dass die Vorgänge in Köln kein Tagesordnungspunkt bei der Konferenz sein könnten. „Der Kardinal hat seine Entscheidung getroffen für sein Erzbistum“, sagte er mit Blick auf dessen Verzicht auf eine Veröffentlichung des Gutachtens. Er habe dies im Wissen um die „Reaktionen“ getan. Er handle als Bischof jedoch autonom.

Zugleich verwies Bätzing dabei auch auf „rechtliche Kontexte und Voraussetzungen“ für mögliche Rücktritte im Zusammenhang mit der Vertuschung von Missbrauchstaten. Die Regularien der Kirche seien in diesem Punkt klar, sagte er. „Wenn jemand sich rechtswidrig verhält, steht die Frage eines Rücktritts an.“ 

Zugleich verwies Bätzing auf die negativen Folgen der Vorgänge in Köln für den Ruf der Kirche insgesamt. Solche Dinge hätten „Auswirkungen weit über den engeren Kreis der Verantwortlichen und eines Bistums hinaus“. Letztlich sei neben der katholischen sogar auch die evangelische Kirche betroffen. Es gebe „eine Haftungsgemeinschaft, die die Institutionen insgesamt trifft“.

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