Auswärtiges Amt: Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention „falsches Signal“

Auswärtiges Amt - Bild: flickr.com/photos/119091468@N08/ - CC BA-SA 2.0
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Das Auswärtige Amt hat den Austritt der Türkei aus dem internationalen Abkommen gegen Gewalt an Frauen als „falsches Signal an Europa“ kritisiert. Erst vor wenigen Wochen habe der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan einen Aktionsplan für Menschenrechte vorgestellt, der sich auch mit der Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen beschäftige, erklärte eine Sprecherin am Samstag. Die Kündigung der Istanbul-Konvention werfe die Frage auf, wie ernst es die Türkei mit den im Aktionsplan angekündigten Zielen meine.

Weder kulturelle noch religiöse oder andere nationale Traditionen könnten „als Deckmantel dienen um Gewalt gegen Frauen zu ignorieren“, betonte die Sprecherin.

Ankara hatte in der Nacht zum Samstag den Rückzug der Türkei aus der so genannten Istanbul-Konvention zu Gewalt gegen Frauen bekannt gegeben. Damit kommt Präsident Erdogan konservativen und islamistischen Kreisen entgegen. Diese hatten den Austritt mit der Begründung gefordert, die Übereinkunft schade der Einheit der Familie und fördere Scheidungen.

Die Konvention des Europarats ist das weltweit erste verbindliche Abkommen dieser Art. Sie soll Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen – sei es zu Hause oder anderswo. Als „Gewalt“ gilt dabei laut Abkommen nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung.

Die Übereinkunft wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterschrift ausgelegt. Sie wurde inzwischen von 45 Staaten und der Europäischen Union (EU) unterzeichnet; Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern.

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