Die AfD ist vor dem brandenburgischen Verfassungsgericht in Potsdam mit einem Eilantrag zur vorläufigen Streichung der die Partei betreffenden Abschnitte aus dem Verfassungsschutzbericht 2019 gescheitert. Das Gericht traf aber keine Entscheidung in der Sache: Es verwies die AfD stattdessen darauf, zunächst vorläufigen Rechtsschutz beim ebenfalls angerufenen Potsdamer Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen, wie es am Freitag mitteilte. (Az. VfGBbg 3/21 EA)
Die Partei wollte mit ihrem Eilantrag gegen Brandenburgs Innenmininster Michael Stübgen (CDU) eine vorläufige Regelung erwirken. Demnach sollten die Darstellungen über die AfD und ihre „Teilorganisationen“ aus dem Verfassungsschutzbericht gestrichen werden. Zudem sollten alle diesbezüglichen Informationen von der Homepage des Ministeriums entfernt werden.
In Brandenburg wird die AfD seit Juni 2020 als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt. Der Verfassungsschutz des Landes beobachtet sie. Auf Bundesebene darf der Verfassungsschutz die Partei dagegen vorerst nicht als Verdachtsfall behandeln. Das hatte das Verwaltungsgericht Köln Anfang März entschieden; es gilt so lange, bis das Gericht über den dort eingelegten Eilantrag entscheidet.