Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die ursprünglich für Donnerstag geplante Verkündung des Urteils zum Export von Waffen nach Mexiko wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds aufgehoben. Es werde ein neuer Termin bestimmt, teilte das Gericht am Montag mit. In dem Verfahren geht es um möglicherweise mit falschen Angaben erschlichene Ausfuhrgenehmigungen der Firma Heckler & Koch. (Az. 3 StR 474/19)
Die Waffen, vor allem Sturmgewehre, sollten in friedliche Teile Mexikos geliefert werden. Sie landeten aber auch in Unruheprovinzen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte das Unternehmen zu einer Geldstrafe und zwei frühere Angestellte zu Haftstrafen auf Bewährung. Dagegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten Revision ein.