Die sogenannte Istanbul-Konvention, aus der sich die Türkei jetzt zurückgezogen hat, soll Frauen und Mädchen besser vor Gewalt schützen – sei es zu Hause oder anderswo. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterschrift ausgelegt. Sie wurde inzwischen von 45 Staaten und der Europäischen Union (EU) unterzeichnet; Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern.
Die Konvention ist laut Europarat das „erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft“. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie alle Formen von häuslicher Gewalt – etwa Vergewaltigung in der Ehe – als Verbrechen einzustufen und entsprechend zu bestrafen. Außerdem sollen Gewaltopfer spezielle Schutzeinrichtungen, beispielsweise Frauenhäuser, sowie psychologische und soziale Beratung angeboten bekommen.
Als „Gewalt“ gilt laut Abkommen nicht nur physische Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung. Der Text stellt zudem klar, dass Religion, Traditionen und Begriffe wie „Ehre“ unter keinen Umständen eine Rechtfertigung für Gewalttaten sein können. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle Frauen und Mädchen, die in einem Land leben. Ausländischen Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, soll laut Übereinkunft unter bestimmten Umständen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Frauen und Mädchen seien einer „größeren Gefahr von geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt“ als Männer, heißt es in der Präambel des Abkommens. Dazu gehörten sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen, aber auch Zwangsverheiratungen. Gewalt sei einer der „entscheidenden sozialen Mechanismen“, durch den „Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden“.