Gericht in Polen bestätigt Urteil wegen Dreiteilers „Unsere Mütter, unsere Väter“

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Ein Berufungsgericht in Krakau hat das Urteil gegen das Zweite Deutsche Fernsehen wegen des Dreiteilers „Unsere Mütter, unsere Väter“ bestätigt. In der ZDF-Miniserie seien Soldaten der polnischen Heimatarmee (Armia Krajowa, AK) nicht korrekt dargestellt, urteilte das Gericht am Dienstag. Der Sender habe suggeriert, „dass diese militärische Organisation einen antisemitischen Charakter hatte“, zitierte die polnische Nachrichtenagentur PAP aus dem Urteil. 

Das ZDF muss sich nun bei ehemaligen polnischen Kämpfern gegen Nazi-Deutschland entschuldigen. Der Sender hatte gegen das erste Urteil von 2018 Berufung eingelegt. Kläger war der heute 96-jährige AK-Veteran Zbigniew Radlowski. Der Überlebende eines Konzentrationslagers und Retter von Juden während des Holocausts hatte die Klage mit Unterstützung des Verbands der AK-Veteranen angestrengt. Die Armia Krajowa war während des Zweiten Weltkriegs die Armee der polnischen Exilregierung in London.

Das Krakauer Gericht hatte das ZDF und die UFA-Produktionsfirma von „Unsere Mütter, unsere Väter“ 2018 dazu verurteilt, Radlowski eine Geldbuße von damals umgerechnet 5000 Euro zu bezahlen und im polnischen sowie im deutschen Fernsehen eine Entschuldigung zu veröffentlichen. Zudem müsse es auf seiner Website die Entschuldigung drei Monate stehen lassen.

Der 2013 erstmals ausgestrahlte Dreiteiler handelt von fünf miteinander befreundeten jungen Deutschen während des Zweiten Weltkriegs. Einer von ihnen, Viktor, entkommt seiner Deportation ins NS-Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und schließt sich der Heimatarmee an.

Die ZDF-Miniserie wurde 2014 mit dem Internationalen Emmy ausgezeichnet. Der Ableger des renommierten US-Fernsehpreises Emmy wird für TV-Produktionen außerhalb der USA vergeben. „Unsere Mütter, unsere Väter“ erhielt im selben Jahr auch die Goldene Kamera der Programmzeitschrift „Hörzu“.

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