Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen Lieferkettengesetz vorgesehen

Wirtschaft - Bild: FotoArtist via Twenty20
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Großen deutschen Unternehmen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder. Wie aus dem überarbeiteten Entwurf des sogenannten Sorgfaltspflichtengesetzes hervorgeht, sind je nach Vergehen Strafen von 100.000 bis 800.000 Euro vorgesehen. Übersteigt der weltweite durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens 400 Millionen Euro, kann das Bußgeld sogar bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen. Der Gesetzentwurf lag AFP am Mittwochmorgen vor.

Die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Mitte Februar vorgestellten Gesetzespläne befanden sich zuletzt noch in der Ressortabstimmung. Die Höhe der Bußgelder war noch offen geblieben, nun ist sie geregelt. Wie aus dem neuen Entwurf hervorgeht, können Firmen zudem für drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, wenn die Geldbuße bei über 175.000 Euro liegt.

Um das Lieferkettengesetz war lange gerungen worden. Damit sollen große deutsche Unternehmen künftig dafür sorgen, dass entlang ihrer weltweiten Lieferkette die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten gelten – inklusive Zeitarbeiter. Ab 2024 sollen auch Unternehmen ab 1000 Beschäftigten dazu zählen. Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten fallen somit nicht in den Anwendungsbereich.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte den Entwurf als „Phrase“. Vorstand Martin Kaiser sagte dazu, Umweltschäden würden nur marginal berücksichtigt und die Zerstörung von Artenvielfalt oder die Schädigung des Klimas würden „nicht sanktioniert“. Im parlamentarischen Verfahren müsse der Entwurf nun in ein „wirksames Gesetz“ umgewandelt werden.

Die Organisation Transparency International hatte bereits am Montag kritisiert, dass der Entwurf die Mindestanforderungen an die Korruptionsbekämpfung nicht erfülle. Außerdem dürfe die Regelung nicht auf große Unternehmen beschränkt werden. Nicht zuletzt kritisierte die Organisation, dass sie für die Stellungnahme zu dem Gesetz nach Zusendung durch das Bundesarbeitsministerium nur sechseinhalb Stunden Zeit gehabt habe. Das sei angesichts des komplexen Themas „untragbar“.

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