35-Jährige aus Leverkusen wegen IS-Kriegsverbrechen zu Haftstrafe verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Wegen Kriegsverbrechen als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien ist eine 35-Jährige vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Senat sprach die 35-jährige Nurten J. aus Leverkusen am Mittwoch unter anderem der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Verurteilt wurde sie demnach auch wegen Beihilfe zur Versklavung einer Jesidin.

Bei den Kriegsverbrechen handle es sich um sogenannte Verbrechen gegen das Eigentum. J. soll in Syrien mehrere Wohnung bezogen haben, deren rechtmäßige Eigentümer vom IS vertrieben wurden. Allerdings habe sie entgegen der Anklage nicht fünf, sondern vier solcher Wohnungen bezogen, erklärte das Gericht. Außerdem habe die 35-Jährige ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihrer Tochter verletzt und Gewalt über eine Kriegswaffe ausgeübt.

Auch an der mehr als eine Woche dauernden Freiheitsberaubung der Jesidin sei sie beteiligt gewesen. Die Taten habe J. weitgehend gestanden, erklärte der Sprecher. Demnach berücksichtigte das Gericht in seinem Urteil auch, dass sich die Angeklagte bei der Jesidin entschuldigte. Die Frau trat im Verfahren als Nebenklägerin auf.

J. soll im Februar 2015 gemeinsam mit ihrer damals drei Jahre alten Tochter nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen und in dessen Herrschaftsgebiet zu leben. In Syrien heiratete sie ein ranghohes IS-Mitglied. Laut Generalstaatsanwaltschaft unterwarf sie sich freiwillig den Regeln der Dschihadistenmiliz, die ihrer Familie kostenlos Wohnungen von Vertriebenen oder Geflüchteten zur Verfügung stellte.

2016 und 2017 habe die Angeschuldigte regelmäßig Besuch von einer Freundin empfangen, die auf Bitten von J. eine vom IS versklavte Jesidin mitgebracht habe. Die Angeklagte soll die „unentgeltliche Arbeitskraft“ der Jesidin zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ausgenutzt haben.

Als der IS seine Herrschaftsgebiete in Syrien verlor, kam die Angeklagte mit ihrer Familie in kurdische Gefangenschaft. Zuletzt befand sie sich in der Türkei in Abschiebehaft. Im Juli 2020 wurde sie nach ihrer Einreise nach Deutschland festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Düsseldorfer Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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