Ausbauziele für Windkraft und Solar für 2022 werden deutlich angehoben

Symbolbild: Erneuerbare Energien
Symbolbild: Erneuerbare Energien

Die Fraktionen der großen Koalition haben sich nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf noch offene Punkte bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt. Eine Einigung gab es demnach auf Entlastungen bei den Strompreisen über die EEG-Umlage. Außerdem sei die „sehr mutige“ Entscheidung getroffen worden, die Ausschreibungsmengen für Wind- und Photovoltaikstrom kurzfristig für das Jahr 2022 „deutlich“ zu erhöhen, sagte Altmaier am Donnerstag.

Für Wind an Land sollten die Ausschreibungsmengen demnach von 2,9 Gigawatt (GW) auf 4,0 GW erhöht werden, bei der Photovoltaik gebe es mit einer Erhöhung von 1,9 GW auf sechs Gigawatt eine Verdreifachung, sagte Altmaier. Er gehe davon aus, dass dieses „gewaltige“ Volumen auch erreicht werden könne, da Genehmigungen für Windkraft und das sogenannte Repowering erleichtert würden. Mit Repowering wird die Nachrüstung vorhandener Windkraftanlagen bezeichnet.

Zur EEG-Umlage, die einen großen Teil der Stromkosten ausmacht, sagte Altmaier, dass diese durch die Verwendung freier Haushaltsmittel in den Jahren 2023 und 2024 „höchstens fünf Cent pro Kilowattstunde“ betragen solle.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die weitere Absenkung der EEG-Umlage, die derzeit bei 6,5 Cent liegt und die 2022 auf sechs Cent sinken soll, als „gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für den systematischen ökologischen Umbau in Deutschland“. Denn so würden klimafreundliche Alternativen wie Elektroautos und Wärmepumpen immer günstiger, erklärte Schulze.

Die neuen Ausbauziele für 2022 seien „ein wichtiger erster Schritt, dem ein deutlich erhöhter Ausbaupfad für den Rest des Jahrzehnts folgen muss“, fügte sie hinzu. Für das Erreichen der Klimaschutzziele brauche Deutschland einen „deutlich schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien als das bisher im EEG angelegt ist“.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezeichnete es als „erfreulich“, dass die Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für 2022 beschlossen worden sei. Die Bundesregierung solle hierbei jedoch im Blick behalten, dass dies nur Sinn ergebe, „wenn ausreichend Flächen für neue Anlagen zur Verfügung stehen“. Dazu müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und mit Blick auf die Windenergie das Natur- und Artenschutzrecht angepasst werden, mahnte der Verband.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte die Koalitionseinigung zur Erhöhung der Ausschreibungsmengen bei Wind und Solar ebenfalls. Dies allein reiche aber nicht aus. Nötig sei insgesamt eine Anhebung der installierten Leistung.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer und die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, kritisierten, dass die Branche seit mehr als einem Jahr auf ein „klares Investitionssignal“ für den schnelleren Ausbau von Wind- und Solarenergie warte. Doch der Planungshorizont der Regierung komme „nicht über das nächste Jahr hinaus“.

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