Bundesverfassungsgericht verschiebt Verhandlung über Parteienfinanzierung erneut

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verschiebt seine mündliche Verhandlung über die Parteienfinanzierung erneut. Hintergrund dieser Entscheidung des Zweiten Senats sei die „aktuell äußerst dynamische, in ihrem weiteren Verlauf schwer absehbare Entwicklung“ der Pandemie, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Verhandlung war für den 4. und 5. Mai in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten geplant, wo mehr Platz ist als im Gerichtsgebäude selbst. (Az. 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18)

An der Verhandlung müssten aber eine „über das übliche Maß weit hinausgehende Vielzahl an Verfahrensbeteiligten und anzuhörende sachkundige Auskunftspersonen“ teilnehmen, von denen viele nach Karlsruhe anreisen müssten, hieß es.

Selbst bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und einem Ausweichen auf externe Räumlichkeiten erscheine es nicht möglich, die Verhandlung „ohne gesundheitliche Risiken für die Anwesenden zu gewährleisten und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen“. Es ist die zweite Verschiebung der Verhandlung wegen der Pandemie. Ursprünglich war sie für Januar angesetzt.

Inhaltlich geht es zum einen um eine gemeinsame Klage von FDP, Grünen und Linkspartei. 2018 billigte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz zur Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parteien finanzieren sich zum Teil über Steuergelder, die Höhe dieses Beitrags wird nach den Stimmenanteilen berechnet. Die Obergrenze wurde mit der Neuregelung ab dem Jahr 2019 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben.

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag lehnen diese Regelung allerdings ab. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei reichten zusammen einen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz ein. Dies führt zu einer rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Einige AfD-Abgeordnete wollten sich der Klage nachträglich anschließen, was das Gericht jedoch im November 2020 verbot. Verhandelt wird aber ein sogenanntes Organstreitverfahren der AfD. Diese fühlt sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Fall in ihren Fraktionsrechten verletzt. 

Die Verhandlung über beides – die Klage von FDP, Grünen und Linkspartei sowie die Klage der AfD – soll nun zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

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