Die frühere AfD-Landeschefin in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, hat erfolgreich gegen ihren Parteiausschluss geklagt. Das Landgericht Berlin gab am Donnerstag einer Klage Sayn-Wittgensteins gegen den AfD-Bundesvorstand statt. Sie bleibt damit Mitglied der Partei. (Az 58 O 150/19) Die AfD-Bundesgeschäftsstelle will die Entscheidung aber erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens akzeptieren.
Eine Begründung lieferte die zuständige Zivilkammer des Landgerichts zunächst nicht mit. Sie verwies auf das schriftliche Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.
Die Bundesgeschäftsstelle der Partei teilte mit, dass Sayn-Wittgenstein durch die Gerichtsentscheidung „nicht wieder Mitglied der AfD“ sei. Ihr Parteiausschluss bleibe bestehen, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen sei. „Eine Wiedereinsetzung von Doris von Sayn-Wittgenstein in ihre Mitgliedsrechte hat es heute also nicht gegeben“, hieß es in der Mitteilung. Das Landgericht habe die Entscheidung „allein wegen eines angeblichen formellen Verfahrensfehlers“ getroffen. „Dieser besteht jedoch nicht, was das Kammergericht bestätigen wird, davon sind wir überzeugt.“
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte Sayn-Wittgenstein 2019 wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen. Die zum inzwischen formal aufgelösten rechtsnationalen „Flügel“ der AfD zählende Sayn-Wittgenstein soll einen vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Verein unterstützt haben.
Mit dem Parteiausschluss verlor sie zugleich ihr Amt als Chefin des schleswig-holsteinischen AfD-Landesverbands. Bereits zuvor hatte die AfD-Fraktion im Kieler Landtag Sayn-Wittgenstein wegen der Vorwürfe ausgeschlossen. Das Landesverfassungsgericht des Bundeslandes bestätigte später diesen Beschluss.
Damit war der Wirbel um die AfD in Schleswig-Holstein aber noch nicht beendet. Im vergangenen Jahr verlor die AfD im Kieler Landtag dann auch noch ihren Fraktionsstatus, weil ein Abgeordneter seinen Parteiaustritt wegen einer stetigen Radikalisierung des Landesverbands verkündete. Damit konnten die drei verbliebenen AfD-Abgeordneten keine eigene Fraktion mehr bilden.