OVG von Mecklenburg-Vorpommern bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Ausgangssperren

Justitia (über cozmo news)
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat die derzeit in Mecklenburg-Vorpommern geltende Ausgangssperre aufgehoben und grundsätzliche Zweifel der Verfassungsmäßigkeit solcher Sperren zur Eindämmung der Corona-Pandemie angemeldet. Die Richter kippten das in der Corona-Landesverordnung enthaltene Verbot, das eigene Grundstück oder die eigene Wohnung zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr ohne triftigen Grund zu verlassen. Die Maßnahme sei voraussichtlich unverhältnismäßig, hieß es in einer Mitteilung. Sie sei zudem nicht erforderlich und nicht angemessen.

Es liege ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit vor, der quantitativ betrachtet nicht nur wenige Menschen, sondern alle Bürger Mecklenburg-Vorpommerns betreffe, hieß es in der Mitteilung. Die Ausgangssperre sei nicht eingeführt worden, weil sich Menschen bei einem Aufenthalt im Freien mit dem Coronavirus anstecken könnten.

Vielmehr habe die Landesregierung Ansteckungen bei Besuchen in anderen Haushalten, insbesondere bei nächtlichen Feiern mit Teilnehmern aus mehreren Haushalten verhindern wollen. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des sich rechtskonform verhaltenden Bürgers, den staatlichen Stellen die Kontrolle solcher Zusammenkünfte zu erleichtern, indem er zu Hause bleibe.

Der Beschluss des Gerichts wirkt sich nur auf die Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommerns aus. Am Samstag tritt auch dort vorerst die Ausgangssperre auf Basis des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene in Kraft.

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