Ein neues Gesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das so genannte Teilhabestärkungsgesetz. Die Neuregelung soll zu Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben führen. Zudem wird eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch verankert werden, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, in Einrichtungen zu verbessern.
Als konkrete Maßnahme sollen etwa Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Die Neuregelung sieht weiter vor, das Budget für Ausbildung zu erweitern. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über dieses Budget gefördert werden können.
Zudem sollen die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen ausgebaut werden. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation sollen digitale Gesundheitsanwendungen neu aufgenommen werden.
Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz „einen weiteren Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft“ darstelle. Es decke dabei verschiedenste Lebensbereiche ab.
Die SPD-Abgeordnete Angelika Glöckner verwies darauf, dass Menschen mit Behinderungen immer wieder mit Widerständen zu kämpfen hätten, „wenn sie Dinge tun wollen, die für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich sind“. Einkaufen etwa könne zum Problem werden, wenn in das Geschäft der Assistenzhund nicht mit hineindürfe.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) zeigte sich dagegen enttäuscht. Das Gesetz enthalte „zwar auch gute Regelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag erleichtern“, SoVD-Präsident Adolf Bauer. Als Beispiel nannte er das Zutrittsrecht für Assistenzhunde in Geschäften. Bauer kritisierte aber, dass die Regelungen mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben „vieles schuldig“ blieben.
Der Sozialverband verwies in diesem Zusammenhang daran, dass Menschen mit Behinderungen schon vor der Corona-Pandemie überdurchschnittlich oft arbeitslos waren. Die Zahlen steigen demnach seit Monaten deutlich an. „Aus der Erfahrung wissen wir, dass schwerbehinderte Menschen, die erstmal arbeitslos geworden sind, länger arbeitslos bleiben und schwerer zurück in den Job finden als Menschen ohne Behinderungen“, erklärte SoVD-Expertin Claudia Tietz.