EU-Kommission will gegen subventionierte Firmen aus China vorgehen

EU-Kommission
EU-Kommission

Die EU-Kommission will europäische Unternehmen besser vor unfairer Konkurrenz durch staatlich subventionierte Firmen aus China und anderen Drittstaaten schützen. Die Behörde stellte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der bei Übernahmen und der Vergabe öffentlicher Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten eine Pflicht zur Information über solche Staatshilfen vorsieht. Die Kommission würde dann prüfen, ob diese wettbewerbsverzerrend sind und könnte die Vorhaben untersagen oder mit Auflagen versehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies darauf, dass 2019 sieben Billionen Euro an ausländischen Investitionen in die EU geflossen seien. Die Offenheit der EU-Märkte brauche aber auch Fairness. Diese sei insbesondere nötig, um die EU-Wirtschaft in der Phase der Erholung von der Corona-Krise zu unterstützen.

Bei Unternehmensfusionen soll die Prüfschwelle bei einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Euro eines der Partner liegen. Gleichzeitig muss die ausländische Subvention mindestens 50 Millionen Euro betragen. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen liegt die Schwelle bei einem Wert von mindestens 250 Millionen Euro.

In beiden Fällen wären Unternehmen verpflichtet, die Kommission vorab von Subventionen durch eine Regierung außerhalb der EU zu informieren. Tun sie dies nicht, drohen Geldstrafen.

Daneben soll die Kommission auch die Möglichkeit haben, „alle anderen Marktsituationen und kleinere Verfahren für Konzentrationen und öffentliche Aufträge“ unter die Lupe zu nehmen. Während der Untersuchung der Kommission gibt es eine „Stillhalteverpflichtung“. Bis zu ihrem Abschluss könne „der betreffende Zusammenschluss nicht vollzogen werden und der Zuschlag (bei öffentlichen Aufträgen) nicht an einen untersuchten Anbieter erteilt werden“, erklärte die Behörde.

Als möglicherweise verzerrende Subventionen stuft die Kommission etwa unbegrenzte Finanzgarantien eines Staates ein oder Zahlungen an angeschlagene Unternehmen ohne Restrukturierungsplan. Auch Hilfen, die direkt auf eine Erleichterung einer Übernahme oder besonders günstige Angebote bei öffentlichen Aufträgen zielen, gehören in diese Kategorie.

Dem Vorschlag müssen das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zustimmen. Aus dem Parlament kam grundsätzlich Unterstützung. „Es darf nicht sein, dass sich in großen europäischen Ausschreibungen Unternehmen aus Drittstaaten durchsetzen, die nur dank umfangreicher staatlicher Unterstützung Mitwerber aus der EU unterbieten“, erklärte der CDU-Abgeordnete Daniel Caspary. „Natürlich zielt der Vorschlag auf China.“ Aber auch bei anderen Staaten gebe es wettbewerbsverzerrende Beihilfen.

„Viel zu lange“ habe Europa vor allem Chinas Verstöße gegen verbindliches Recht der Welthandelsorganisation WTO „mehr oder weniger achselzuckend hingenommen“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Reinhard Bütikofer. Das Parlament werde den Vorschlag „kritisch prüfen“. Es dürften „keine Schlupflöcher zugelassen werden, die sich als unbürokratische Regelungen tarnen“.

Kritik kam aus der Wirtschaft. „Ich befürchte, dass die neuen Instrumente in der Praxis nur schwer zu handhaben sein und unseren Unternehmen weitere Bürokratie aufbürden werden“, sagte der Leiter der Abteilung Außenwirtschaft beim Verband der Maschinenbaubranche VDMA, Ulrich Ackermann dem „Handelsblatt“ vom Mittwoch.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44855 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt