Die EU will attraktiver für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden. Das Europaparlament und die Mitgliedstaaten einigten sich am Montag auf eine Reform der 2009 eingeführten Arbeitsgenehmigung Blue Card. Wie die EU-Kommission mitteilte, werden unter anderem Gehaltshöhen und die Mindestvertragsdauer für die Anstellung von Fachkräften gesenkt und die Familienmitnahme erleichtert.
Die EU versucht mit ihrer „blauen Karte“ in Anlehnung an die „Green Card“ der USA seit mehr als einem Jahrzehnt, hochqualifizierte Fachkräfte wie Ingenieure, Informatiker oder Ärzte anzulocken. Der Erfolg blieb wegen hoher Hürden aber hinter den Erwartungen zurück. Viele Kandidaten gingen weiter lieber in die USA oder nach Kanada.
Nach Angaben der Statistikbehörde Eurostat wurden 2019 europaweit 36.806 Blue Cards vergeben. Acht von zehn der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse wurden dabei durch Deutschland erteilt. In vielen anderen Mitgliedstaaten wird die Blue Card bisher nicht oder so gut wie gar nicht genutzt.
„Unsere schrumpfende, alternde Gesellschaft bedeutet, dass wir weiter versuchen müssen, Fähigkeiten und Talente aus dem Ausland anzuziehen“, erklärte EU-Migrationskommissarin Ylva Johansson. Mit der Reform muss der Mindestverdienst der Kandidaten künftig noch ein- bis 1,6-mal über dem durchschnittlichen Bruttogehalt liegen. Bisher war es mindestens das 1,5-Fache. Und die Mindestvertragsdauer für die Anstellung wurde von einem Jahr auf sechs Monate verringert.
Laut Kommission wird zudem die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im Bereich der Computer- und Kommunikationstechnologie erleichtert. Einfacher soll auch der Wechsel des Arbeitgebers werden. Nach zwölf Monaten können die Fachkräfte fortan unter einem vereinfachten Verfahren in einen anderen EU-Mitgliedstaat wechseln.
Familien der Blue-Card-Inhaber sollen mit in die EU einreisen und dort auch arbeiten dürfen. Erstmals sollen auch hochqualifizierte und bereits in der EU anerkannte Flüchtlinge sich für eine Blue Card bewerben können. Bisher musste der Antrag von außerhalb der EU gestellt werden.
Die ausgehandelte Vereinbarung muss nun nochmals formal durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten bestätigt werden. Nach ihrer Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.