Asylverfahren in Deutschland auch nach Ablehnung in Norwegen
Deutschland darf einen Asylantrag nicht allein deshalb als unzulässig verwerfen, weil der Flüchtling zuvor auch schon in Norwegen abgewiesen wurde. Diese Regelung gelte nur für die EU-Mitgliedsstaaten, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in […]