Scheuer will Steuerbonus als Anreiz für klimafreundliches Verhalten

Andreas Scheuer - Bild: International Transport Forum/CC BY-NC-ND 2.0
Andreas Scheuer - Bild: International Transport Forum/CC BY-NC-ND 2.0

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rückt bei den Klimazielen erneut der Verkehrssektor in den Fokus – Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzt nun darauf, stärkere Anreize für klimafreundliches Verhalten zu schaffen. Dafür schlägt er unter anderem einen „Klimabonus“ vor, der Bürgerinnen und Bürger zu klimafreundlicheren Anschaffungen wie beispielsweise Elektrofahrräder animieren soll. Außerdem verständigte sich die Bundesregierung mit der Luftfahrtbranche auf einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung auf CO2-freie Treibstoffe.

Scheuer sagte am Freitag, der Klimabonus solle dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich für ein Verhalten entscheiden, „das dem Klima nützt“. Konkret schlug er vor, dass es steuerliche Erleichterungen ähnlich wie beim Handwerkerbonus geben könne. Scheuer schwebt dabei ein Betrag von tausend Euro pro Kopf vor, für den sich dann 20 Prozent von der Steuer absetzen lassen, plus 500 Euro für jedes Kind. Ein Paar mit zwei Kindern könne so einen Betrag von 3000 Euro geltend machen, erläuterte der Minister die Maßnahme, die allerdings noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Außerdem will Scheuer erreichen, dass auch das Jobticket attraktiver wird und mehr Menschen statt des Autos den Nahverkehr nutzen.

Der Verkehrssektor steht für rund ein Fünftel des gesamten deutschen Treibhausgasausstoßes. Von 1990 bis 2019 waren die Emissionen hier nicht nennenswert gesunken und teils sogar gestiegen. 2020 dann ging der CO2-Ausstoß um 11,4 Prozent zurück, womit die vorgegebene Emissionsobergrenze von 150 Millionen Tonnen CO2 um vier Millionen Tonnen unterschritten wurde. Stark ausgeprägt war hierbei allerdings der Corona-Effekt durch weniger Pkw-Verkehr vor allem auf langen Strecken und deutlich weniger Inlandsflüge.

Dazu kommt: Laut Bundesverfassungsgericht muss es künftig größere Anstrengungen als bislang von der Regierung geplant beim Klimaschutz geben. Das Gericht hatte vergangene Woche entschieden, dass das bisherige Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig ist, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden.

Die Bundesregierung will nun möglichst noch vor dem Sommer ein neues Klimagesetz festzurren. Laut einem Entwurf für die Novelle, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und der AFP vorliegt, soll im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2030 die zulässige Jahresemissionsmenge auf 85 Millionen Tonnen sinken – zehn Millionen Tonnen weniger als im bisherigen Klimaschutzgesetz vorgesehen.

Scheuer warb in dieser Frage am Freitag für „Flexibilität“ – denkbar seien mit Blick auf teils langwierige Umsetzungsprozesse von beispielsweise Schienenprojekten entweder größere Zeitbudgets oder das Anpeilen einer sogenannten „S-Kurve“ bei den Emissionen im Verkehrssektor: Das bedeutet Scheuer zufolge, dass die Emissionen zwar aktuell nicht über die bisherigen Planungen hinaus sinken, dann nach 2030 aber umso deutlicher – vorausgesetzt, dass nun kräftig investiert wird.

In der Luftfahrt verkündete die Regierung eine Einigung mit der Industrie auf einen Fahrplan für die Einführung von „Power-to-Liquid“-Kraftstoffen (PtL). Bei dieser Technik wird aus Wasserstoff unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien PtL-Kerosin gewonnen. Dies wiederum soll den CO2-Ausstoß in der Luftfahrt deutlich reduzieren. Bislang sind die Kraftstoffe allerdings weder in relevanten Mengen noch zu marktüblichen Preisen erhältlich.

Angepeilt ist, bis 2030 mindestens 200.000 Tonnen nachhaltiges Kerosin jährlich für den deutschen Luftverkehr zu produzieren,  das entspricht einem Drittel des Kraftstoffbedarfs des innerdeutschen Luftverkehrs. Unterzeichnet wurde der Fahrplan von Vertretern von Bund und Ländern, Luftfahrtindustrie, Mineralölwirtschaft und Anlagenbauern.

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