Spahn mahnt trotz geplanter Lockerungen für Corona-Geimpfte zur Vorsicht

Jens Spahn - Bild: BMG/Thomas Ecke
Jens Spahn - Bild: BMG/Thomas Ecke

Die Bundesregierung mahnt trotz rückläufiger Infektionszahlen in der Corona-Pandemie zu weiterer Vorsicht. Deutschland sei noch in der dritten Welle, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. „Wir müssen Zuversicht paaren mit Umsicht und Vorsicht.“ Die geplanten Lockerungen für Geimpfte könnten nach seinen Worten am Sonntag in Kraft treten. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) verteidigte die seit Ende April geltende bundesweite Notbremse.

Ein „einheitliches Vorgehen“ sei wichtig, sagte Spahn. Er finde die vorgesehenen Lockerungen „ermutigend“. Es sei eine „gute Nachricht“, dass das Impfen dies möglich mache. Braun sagte bei einer Befragung im Bundestag, seit Inkrafttreten der Notbremse, zu der auch die nächtliche Ausgangssperre gehört, sei eine „extrem schnelle Entlastung von den Infektionszahlen“ zu beobachten. Die Notbremse sei auch von dem gedeckt, was das Robert-Koch-Institut zur Eindämmung der Krise empfehle.

Ziel aller Einschränkungen sei eine Reduzierung der Kontakte, und dies habe sich „in der Praxis bewiesen“, fuhr Braun fort. Zudem schaffe die Notbremse Klarheit zur Zuständigkeit von Bund und Ländern. „Von daher hat sie sich bewährt.“

Seit über einer Woche sinkt die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland, am Mittwochmorgen lag sie bei 132,8. Die bundesweite Corona-Notbremse war am 24. April in Kraft getreten. Sie gilt in Gebieten, in denen die Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern übersteigt. Dann treten Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in Kraft

Die Bundesregierung hatte die geplanten Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene am Dienstag auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Für vollständig Geimpfte und von einer Erkrankung Genesene sollen damit die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegfallen, in vielen Bereichen etwa beim Einkauf oder beim Friseurbesuch werden sie zudem negativ Getesteten gleichgestellt. Entsprechende Regelungen haben bereits auch die Länder erlassen.

Der Rechtsausschuss des Bundestages billigte den Verordnungsentwurf des Bundes am Mittwoch, damit ist der Weg frei für die Beschlussfassung am Donnerstag im Bundestag. Am Freitag soll dann der Bundesrat darüber abstimmen, dann wäre der Weg für das Inkrafttreten am Wochenende frei.

Der Bundestag berät am Donnerstag auch über eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die große Koalition will erreichen, dass künftig etwa neben Ärzten auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll Erleichterungen schaffen, insbesondere für die digitalen Impfausweise. Zudem sieht der Entwurf vor, Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht auszunehmen.

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