Staatshilfen sollen Deutschlands Stahlindustrie grüner machen

Stahlwerk
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Die Bundesregierung will den Umbau zu einer klimafreundlicheren Stahlproduktion in Deutschland mit weiteren Staatshilfen vorantreiben. In den vergangenen Monaten sei es gelungen, „zusätzlich rund fünf Milliarden Euro für die Dekarbonisierung der Industrie in den Jahren 2022 bis 2024 zu mobilisieren“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Montag in Berlin nach einem Spitzengespräch mit Vertretern der Branche.

Die Stahlbranche gilt als eine Schlüsselindustrie in Deutschland. Zugleich kommt ihr mit dem größten Anteil an Treibhausgasemissionen in der gesamten Industrie eine „besondere Verantwortung beim Klimaschutz“ zu, wie das Wirtschaftsministerium erklärte. Demnach stieß die deutsche Stahlindustrie im Jahr 2018 bei einer Rohstahlproduktion von 39,7 Millionen Tonnen insgesamt 58,6 Millionen Tonnen CO2 aus. Zum Vergleich: 2020 wurden in Deutschland insgesamt, nach einem coronabedingten Rückgang, rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt.

Besondere Brisanz erhält das Thema CO-Minderung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Donnerstag, wonach das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung teilweise verfassungswidrig ist. Die große Koalition hat bereits angekündigt, dass ein neues Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode kommen solle. Altmaier bekräftigte dies am Montag erneut – auch als „Zeichen des Respekts“ vor dem Bundesverfassungsgericht, wie er betonte.

Mit Blick auf die Stahlindustrie hob er hervor, diese brauche „klare und verlässliche Rahmenbedingungen“ und Investitionssicherheit „über Jahrzehnte hinweg“. Die Stahlindustrie habe deutlich gemacht, dass sie imstande sei, einen wichtigen Beitrag für das Erreichen von Klimaschutzzielen zu leisten. „Allerdings wird es ohne eine entsprechende Hilfestellung des Staates auch finanziell nicht gelingen“, sagte Altmaier. Bei den zusätzlichen fünf Milliarden Euro verwies Altmaier auf Förderprogramme zur Dekarbonisierung der Industrie, zum Einsatz von Wasserstoff und zur Finanzierung von Klimaschutzverträgen.

Im vergangenen Juni hatte das Bundeskabinett ein „Handlungskonzept Stahl“ beschlossen, das gemeinsam mit der Stahlindustrie erarbeitet wurde und das neben der Schaffung von „Chancengleichheit auf dem globalen Stahlmarkt“ vor dem Hintergrund insbesondere chinesischer Überkapazitäten auch den Umbau der Branche hin zu CO2-ärmerer Produktion vorsieht, unter anderem durch den verstärkten Einsatz von Wasserstoff. Außerdem soll die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland wegen weniger strenger Emissionsvorschriften – das sogenannte „Carbon Leakage“ verhindert werden.

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl hob nach dem Gespräch mit Altmaier am Montag hervor, dass es „gerade auch nach den aktuellen Beschlüssen zum Klimaschutz“ nun darauf ankomme, „mit noch größerer Dynamik politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Stahlunternehmen die Möglichkeiten geben, in CO2-ärmere Produktionsweisen zu investieren und zugleich international wettbewerbsfähig zu bleiben“.

Die Gewerkschaft IG Metall forderte die Einrichtung eines Transformationsfonds für die Stahlindustrie, ausgestattet mit zehn Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Nur so sei das erklärte Ziel der Umstellung von zehn Millionen Tonnen bis 2030 zu erreichen. Dadurch können 17 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Aus diesem Fonds können sowohl Investitionen so wie auch erhöhte operative Kosten für grünen Stahl gefördert werden. Auch die Unternehmen müssten sich anteilig an den Kosten beteiligen.

Die Gewerkschaft betonte, dass diese Förderung eine lohnende Investition in Klima und Arbeitsplätze sei: „In der Stahlindustrie gibt es den größten Hebel im gesamten industriellen Sektor, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärte Jürgen Kerner, für die Stahlindustrie zuständiges geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. Allerdings müsse „jetzt konkret gehandelt“ werden, forderte er.

Altmaier bezifferte die notwendigen Gesamtinvestitionskosten von 2020 bis 2050 auf 35 Milliarden Euro. Die staatlichen Zuschussmöglichkeiten seien durch europäisches Recht festgelegt – „zwischen 25 und 40 Prozent“ könnten zugeschossen werden. Auf den Zeitraum gesehen seien das sehr „überschaubare“ und „machbare“ Beträge.

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