Union und SPD legen Streit über Lieferkettengesetz bei

Export/Import
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Nach langem Streit um das Lieferkettengesetz haben sich die Fraktionen von Union und SPD geeinigt und den Weg für eine Abstimmung im Bundestag noch vor der Sommerpause freigemacht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Donnerstag von einem „wichtigen“ Vorhaben, Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) erklärte, ihm falle ein „großer Stein vom Herzen“. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Zuletzt waren noch Details strittig.

Die Beratung des Gesetzes im Bundestag war wegen der anhaltenden Unstimmigkeiten mehrfach verschoben worden, nun soll eine Beschlussfassung noch im Juni erfolgen. Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland gelten, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten.

Mit dem Gesetz drohen großen deutschen Unternehmen Millionenstrafen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich am Vergehen sowie der Höhe des Jahresumsatzes. Firmen können außerdem vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Damit endet jedoch die Verantwortung der Firmen – noch einmal verdeutlicht wurde nun, dass eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen ist. Das hatten mehrere Organisationen gefordert.

Zudem einigten sich die Fraktionen darauf, den Anwendungsbereich des Gesetz auch auf unselbständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland auszuweiten, wenn sie ebenfalls die Schwelle der Mitarbeiter erreichen, wie Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) ausführte. „Wir haben gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielt, für das ich die Zustimmung in beiden Koalitionsfraktionen erwarte“, erklärte er.

Arbeitsminister Heil erklärte, nun sei klar: „Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte endet nicht am Werkstor des Unternehmens.“ Alle müssten sich an die Regeln halten. Das Gesetz werde einen Beitrag für eine faire Globalisierung leisten. Entwicklungsminister Müller rief die EU auf, die deutsche Regelung zur Grundlage eines Vorschlags zur Einhaltung der Menschenrechte in allen europäischen Lieferketten zu machen.

Kritik an dem Gesetz kam vom Industrieverband BDI. „Die geplanten Vorschriften werden insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und an den Umständen vor Ort wenig ändern“, hieß es. Die Sanktionen seien zudem „unverhältnismäßig hoch“.

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