Fristen für Beschwerden gegen Diskriminierung werden nicht verlängert

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist enttäuscht darüber, dass Opfer von Benachteiligungen künftig doch nicht mehr Zeit eingeräumt bekommen, sich gegen einen Vorfall zu wehren. Die große Koalition habe ihr Vorhaben, die Frist für Beschwerden zu verlängern, in der laufenden Legislaturperiode nicht umgesetzt, erklärte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, am Mittwoch.

Das Vorhaben war den Angaben zufolge im Kabinettsausschuss gegen Rassismus und Rechtsextremismus verabredet worden. Doch auch am letzten dafür möglichen Termin habe sich das Bundeskabinett am Mittwoch nicht auf einen entsprechenden Beschluss verständigen können, hieß es in der Erklärung. Die Regierung war am Mittwoch zur letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zusammengekommen.

„Die Verlängerung der Fristen von zwei auf sechs Monate wäre für Betroffene, die gegen Diskriminierung vorgehen wollen, ausgesprochen wichtig gewesen.“ Es sei in den vergangenen Jahren ein erheblicher Anstieg der Beratungsanfragen zu verzeichnen.

Viele Betroffene hätten wegen der Überlastung der Antidiskriminierungsstelle und anderer Beratungsstellen Schwierigkeiten, die viel zu kurzen Fristen überhaupt einhalten zu können. „Dass die Koalition es nicht einmal geschafft hat, den einzigen Beschluss des Kabinettsausschusses zu einer Änderung des AGG umzusetzen, ist eine große Enttäuschung.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Menschen, die aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität, des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt worden sind. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Stelle einen starken Anstieg der Anfragen registriert.

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