Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit zwei Urteilen am Donnerstag die Praxis der „Affirmative Action“ an US-Universitäten untersagt. Affirmative Action bezeichnet Maßnahmen, die Personen benachteiligter sozialer Gruppen gezielt fördern und dabei über die bloße Beseitigung diskriminierender Praktiken hinausgehen. Die rechte Mehrheit des Supreme Courts urteilte nun gegen die Harvard University und die University of North Carolina, dass „Rasse“ bei der Zulassung von Studenten keine Rolle spielen dürfe und die Maßnahmen gegen die Gleichheitsschutzklausel der US-Verfassung verstoßen würden.
Damit wendet sich das Gericht gegen eine jahrzehntelange Rechtsprechungspraxis und Grundsatzentscheidungen desselben Gerichts aus den Jahren 1978 und 2003. Experten gehen davon aus, dass die Zulassungsquoten an Universitäten für ohnehin unterrepräsentierte Gruppen mit der Entscheidung drastisch fallen könnten.
Das Konzept der „Affirmative Action“ war im Zuge der Bürgerrechtsbewegung in den USA entwickelt worden. Ihre Ausgestaltung kann unterschiedlich aussehen: Möglich sind etwa Quoten-Regelungen oder Punktesysteme, die Diskriminierungserfahrungen als ein Kriterium unter vielen berücksichtigen.